Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/68: 04.476 Parlamentarische Initiative. Schutz der Bevölkerung und der Wirtschaft vor dem Passivrauchen · 7 Seiten
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Referenz: 2007-02-20/53
Im Gegensatz zu den Fahrgästen der SBB würden sich die Gäste in den Gastbetrieben freiwillig aufhalten, die Situation könne also nicht verglichen werden.
Die Vertreter der Tabakindustrie lehnen zwar die vorgeschlagene Änderung im ArG ab, anerkennen jedoch, dass Rauchen in der Öffentlichkeit Anlass zu Bedenken gibt. Deshalb sollte eine angemessene Regelung eingeführt werden, die sowohl Raucherinnen und Rauchern als auch Nichtraucherinnen und Nichtrauchern gerecht wird. In öffentlichen Gebäuden sollte das Rauchen eingeschränkt werden, und an Orten, wo sich die Menschen freiwillig aufhalten, wie Gastbetriebe, sollten Richtlinien eingeführt werden, die den Betrieben Flexibilität einräumen. Den Arbeitgebern sollte eine gewisse Flexibilität bei der Gestaltung des Nichtraucherschutzes gewährt werden, auch dann, wenn die ArG-Revision als unumgänglich angesehen wird.
Der Schweizer Casino Verband hat bei einer Befragung von 3000 Spielbankgästen festgestellt, dass 50 % der Gäste Raucher sind. Ein höherer Anteil der Casinoangestellten raucht. Die Gäste wollten während des Spielens rauchen. Deshalb seien Fumoirs in Casinos keine Lösung. Zudem hätten Jugendliche unter 18 Jahren keinen Zutritt zu den Casinos und würden dem Rauch nicht ausgesetzt. Viele Casinos hätten bereits Nichtraucherzonen und möchten diese beibehalten.
Der Schweizerische Baumeisterverband findet das Verbot untauglich, da es sich nicht nur auf die Arbeitsplätze in geschlossenen, sondern auf alle Arbeitsplätze beziehe. Diese Lösung sei gerade in der Baubranche nicht tragbar.
7/7 Vernehmlassungen (520/2006/01654)