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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Landwirtschaftliche Datenverordnung
26.4 Auswirkungen
26.4.1 Bund
Die EDV-technischen Anpassungen können im Rahmen der jährlichen Wartungsrunden bzw. des Projektes ASA2011umgesetzt werden. Die Finanzmittel sind budgetiert bzw. generiert. Es sind keine zusätzlichen personellen Ressourcen im Datenmanagementbereich nötig.
26.4.2 Kantone
Den Kantonen wird sich ein einmaliger Aufwand für die Anpassung der EDV-Systeme ergeben. Es wird ein jährlich wiederkehrender zusätzlicher Aufwand für die Datenerfassung betreffend Kontrolldaten entstehen. Dieser ist jedoch kantonal je nach bereits erfolgter Umsetzung unterschiedlich.
Die einzelbetriebliche Erfassung betreffend Datenfreigaben von Labelbetrieben kann im Rahmen der Stichtagserhebung erfolgen und wird kaum merklichen Mehraufwand für die Datenerfassung generieren.
26.4.3 Volkswirtschaft
Durch die Eliminierung redundanter Datenerfassungen und die breitere Nutzung existierender Daten entstehen Synergieeffekte.
26.5 Verhältnis zum internationalen Recht
Die Änderungen tangieren das internationale Recht nicht.
26.6 Rechtliche Grundlagen
Rechtsgrundlagen bilden Artikel 177 Absatz 1, Artikel 181 Absatz 1bis, Artikel 185 Absätze 2, 3, 5 und 6 des Landwirtschaftgesetzes sowie Artikel 25 des Bundesstatistikgesetzes.