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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten

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Verordnung des EVD über Etho-Beiträge Anhörung

f Laufhof für Tiere der Schweinegattung

Tiere Minimale Laufhoffläche

m2/Tier

Nicht säugende Zuchtsauen 1,3

Zuchteber4

Remonten und Mastschweine über 60 kg 0,65

Remonten und Mastschweine unter 60 kg 0,45

Mindestens 50 Prozent der minimalen Laufhoffläche müssen ungedeckt sein.

Um zu vermeiden, dass Tiere, die während des ganzen Tages Zugang zu einem sonnenexponierten Laufhof haben, Sonnenbrand bekommen, kann die ungedeckte Fläche zwischen 1. März und 30. September soweit als nötig mit einem Netz beschattet werden.

II Weide

1. Als Weide gilt eine mit Gräsern und Kräutern bewachsene, den Tieren zur Ver-

fügung stehende Grünfläche.

2. Fress- und Tränkebereiche für Schweine müssen befestigt sein.

3. Für Nutzgeflügel muss die Weide Zufluchtsmöglichkeiten, wie Bäume,

Sträucher oder Unterstände aufweisen.

4. Die Weide muss den Raufutter verzehrenden Nutztieren erlauben, einen wesent-

lichen Teil ihres Bedarfs an Raufutter zu decken.