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Vernehmlassung 2006/74: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Erstes Verordnungspaket · 482 Seiten
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Entwurf vom 29. Juni 2007
4 Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben (VKKL)
4.1 Ausgangslage
Die landwirtschaftliche Produktion ist an verschiedene Auflagen gebunden. Der Bund hat unter anderem rechtliche Vorgaben für die Lebensmittelsicherheit, den Schutz der Konsumenten und Konsumentinnen vor Täuschungen, für den Export von landwirtschaftlichen Produkten und die Abgeltung gemeinwirtschaftlicher besonders ökologischer und ethologischer Leistungen erlassen. Private Vermarkter haben Label mit zusätzlichen Anforderungen geschaffen.
Die Vorgaben des Bundes werden unter der Verantwortung diverser Ämter des Bundes und der Kantone initialisiert und vollzogen. Probenahmen im Rahmen der Bekämpfung von Tierseuchen und freiwillige Beratungsvereinbarungen der Landwirte mit Institutionen, die teilweise vom Bund unterstützt werden, haben ebenfalls Kontrollen zur Folge. Hinzu kommen noch Anforderungen der Label-Anbieter. Die mit den entsprechenden Betriebsbesuchen verbundene Belastung hat sich in den letzten Jahren für die Landwirte erhöht.
Mit der Agrarpolitik 2011 beschloss der Bundesrat eine Handlungsachse zur Vereinfachung der Administration und besseren Koordination der Kontrollen. In der Vernehmlassungsunterlage vom 14. September 2005 zur Agrarpolitik 2011 schlug er unter anderem folgende Massnahmen vor:
• Koordination der Kontrollen durch gegenseitige Abstimmung der Kontrolltätigkeit und Informationsaustausch unter den zuständigen Kontrollorganen (neuer Art. 181 Abs. 1bis LwG);
• Stärkung der Eigenverantwortung durch Selbstkontrolle und risikobasierte Fremdkontrollen;
• Vereinfachung der Datenerfassung und -verwaltung durch ein vernetztes, automatisiertes und zentral verwaltetes Informationssystem unter Einbezug der Label (neuer Art. 185 Abs. 5 LwG).
Diese Vorschläge wurden in der Vernehmlassung zur Agrarpolitik 2011 vom 14.9.2005 von der grossen Mehrheit unterstützt.
Das BLW und das BVET haben gemeinsam mit den kantonalen Veterinär- und Landwirtschaftsämtern eine Arbeitsgruppe beauftragt, das schweizerische Kontrollwesen zu überprüfen und Massnahmen zur Umsetzung dieser agrarpolitischen Handlungsachse vorzuschlagen. In der Verordnung über die Koordination der Kontrollen auf Landwirtschaftsbetrieben werden die Empfehlungen der Arbeitsgruppe umgesetzt.
(Bericht der AG: www.blw.admin.ch/dokumentation/00018/00201).
4.2 Wichtigste Änderungen im Überblick
Die Verordnung sieht folgende Massnahmen vor:
• Beschränkung auf eine, ausnahmsweise zwei öffentlich-rechtliche Kontrollen pro Jahr bei Betrieben ohne Mängel;
• Harmonisierung der von den verschiedenen Rechtserlassen vorgegebenen Kontrollfrequenzen. Damit können Kontrollen kombiniert durchgeführt werden, indem ein Kontrolleur im Rahmen seiner fachlichen Kompetenz verschiedene Gebiete abdeckt;
• gegenseitige Anerkennung der Kontrollresultate dank akkreditierten Kontrollen;
• zentrale Ablage aller Kontrolldaten;