Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2006/79: Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) · 4 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 1Fedlex · Vorlage
Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1
Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS)
Heckmarkierungstafel
Geltender Text Änderungsvorschlag Art. 68 Abs. 4 Art. 68 Abs. 4 Markierungen Markierungen
4 Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstge-4 Motorwagen, Leicht-, Klein- und dreirädrige schwindigkeit von höchstens 30 km/h, Traktoren mit Motorfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchsteiner Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und ihre geschwindigkeit bis 45 km/h und ihre Anhänger so-Anhänger können mit einer Heckmarkierungstafel wie Anhänger, deren Höchstgeschwindigkeit auf entsprechend den Bestimmungen des ECE-Regle- maximal 45 km/h beschränkt ist, müssen mit einer mentes Nr. 69 und des Anhangs 4 gekennzeichnet Heckmarkierungstafel entsprechend den Bestimsein. mungen des ECE-Reglementes Nr. 69 (Anhang 4
Ziff. 10) gekennzeichnet sein.
Anhang 4 Ziff 10 (Titel) Anhang 4 Ziff 10 (Titel)
Heckmarkierungstafel für Fahrzeuge mit einer Heckmarkierungstafel für Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h sowie Traktoren Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h (Art. 68 Abs. 4) mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 40 km/h und
ihre Anhänger (Art. 68 Abs. 4)
--- Art. 222k (neu) Übergangsbestimmungen zur Änderung vom TT. MM 200X --- X Für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h gilt
bezüglich Artikel 68 Absatz 4 über Heckmarkie-
rungstafeln bis zum 1. Januar 2009 das bisherige Recht. Erläuterungen:
Langsamfahrende Motorfahrzeuge auf Ausserortsstrassen bilden oft eine Gefahr, weil sie zu spät als solche erkannt werden. Deshalb soll die (heute freiwillige) Kennzeichnung obligatorisch werden. Die Forderung nach Verbesserung der Sichtbarkeit der Fahrzeuge wurde ebenfalls in Via sicura, dem Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr, erhoben (Massnahme 209).