Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2006/79: Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) · 4 Seiten
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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1
Abgasvorschriften für Kommunalfahrzeuge
Geltender Text Änderungsvorschlag --- Anhang 5 Ziffer 211c (neu) --- Für Selbstzündungsmotoren von Lastwagen mit einem Gesamtgewicht bis 7,50 t und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h genügt es, wenn sie den Anforderungen der Richtlinie 97/68 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1997 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Massnahmen zur Bekämpfung der Emission von
gasförmigen Schadstoffen und luftverunreini-
genden Partikeln aus Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte entsprechen. Sie
müssen in diesem Fall mit einem VERT-
geprüften Partikelfilter oder einem bezüglich Emissionen gleichwertigen System ausgerüstet sein. Anhang 5 Ziffer 216 Anhang 5 Ziffer 216
Die Ziffern 211, 211a, 211b, 212 und 215 gelten Die Ziffern 211, 211a, 211b, 211c 212 und 215 gelauch für Fahrzeuge, die von der Typengenehmi- ten auch für Fahrzeuge, die von der Typengenehmigungspflicht befreit sind. gungspflicht befreit sind.
Erläuterungen:
Lastwagen mit einem Gesamtgewicht bis 7,50 t und einer Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h werden meistens als Kommunalfahrzeuge eingesetzt. Die meisten von ihnen werden in der Schweiz von spezialisierten Firmen (wie Aebi, Boschung, Meili) in kleinen Serien oder einzeln hergestellt. Da es sich bei den EURO 4 und EURO 5 Fahrzeugmotoren der grossen Hersteller mittlerweile um komplexe Systeme (eigentlicher Motor, Abgasnachbehandlung, OBD usw.) handelt, die nicht einfach für ein anderes Fahrzeug adaptiert werden können, müssen die Hersteller von Kommunalfahrzeugen auf sog. Industriemotoren ausweichen. Diese Motoren verfügen normalerweise über Genehmigungen nach der Richtlinie 97/68/EG. (Verbrennungsmotoren für mobile Maschinen und Geräte). Die Anforderungen dieser Richtlinie an das Abgasverhalten sind identisch mit denjenigen für Traktoren und Motorkarren (Richtlinie 2000/25/EG) und damit weniger streng als die für Lastwagen normalerweise geltenden Abgasvorschriften (Richtlinie 88/77/EWG beziehungsweise 2005/55/EG). Die vorgeschlagene Erleichterung ermöglicht den Fahrzeuglieferanten aber weiterhin solche Fahrzeuge anzubieten und erscheint angesichts der kleinen Anzahl Fahrzeuge (ca. 150 Neuzulassungen p.a.) und deren geringen Fahrleistungen vertretbar. Angesichts der Feinstaubproblematik in den Städten müssen sie jedoch mit einem VERT-geprüften Partikelfilter oder einem gleichwertigen System ausgerüstet sein.