Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2006/79: Änderungen der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge (VTS) · 4 Seiten

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Änderungsvorschläge (synoptische Darstellung) mit Erläuterungen / VTS Dokument 1

Frontschutzsysteme

Geltender Text Änderungsvorschlag --- Art. 222k (neu) Übergangsbestimmungen zur Änderung vom TT. MM 200X --- X Für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge der

Klasse M1 mit einem Gesamtgewicht von höchstens 3,50 t und der Klasse N1 mit Frontschutzsystemen, die als selbständige technische Ein-

heit angebaut sind, gilt bezüglich Artikel 104a

Absatz 3 noch bis zum 1. Januar 2009 das bishe-

rige Recht. Erläuterungen:

Mit der VTS-Änderung vom 28. März 2007 müssen Frontschutzsysteme (Frontschutzbügel und dergl.) der Richtlinie 2005/66/EG entsprechen (Art. 104a Abs. 3). Neu sollen diese Anforderungen auch für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge mit Frontschutzsystemen, die als selbständige technische Einheit angebaut sind (d. h. die nicht in einer Genehmigung nach der Richtlinie 74/483/EWG für M1 beziehungsweise der Richtlinie 92/114/EWG für N1 aufgeführt sind), gelten.

Aussenspiegel

Geltender Text Änderungsvorschlag --- Art. 222k (neu) Übergangsbestimmungen zur Änderung vom TT. MM 200X --- X Für bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge der

Klassen N2 und N3 gilt bezüglich Artikel 112 Ab-

satz 4 über die Rückspiegel bis zum 1. Januar 2010 noch das bisherige Recht. Erläuterungen:

Zahlreiche Unfälle werden von Fahrerinnen und Fahrern grösserer Fahrzeuge verursacht, weil sie nicht bemerken, dass sich andere Verkehrsteilnehmende ganz nah vor oder neben ihrem Fahrzeug befinden. Diese Unfälle geschehen häufig beim Richtungswechsel an Kreuzungen, an Einmündungen oder im Kreisverkehr, wenn die Fahrerinnen und Fahrer andere Verkehrsteilnehmende im toten Winkel unmittelbar neben ihren Fahrzeugen übersehen. Schätzungen zufolge sterben deswegen in Europa jährlich rund 400 Menschen.

Vor diesem Hintergrund wurden mit den VTS-Änderungen vom 10. Juni 2005 und 28. März 2007 neue Anforderungen betreffend Aussenspiegeln für Fahrzeuge der Klassen N2 und N3 festgelegt (Art. 112 Abs. 4). Diese gelten für Fahrzeuge, die ab dem 1. Oktober 2007 erstmals zugelassen werden. Nachdem die EG-Kommission einen Vorschlag für die Nachrüstung von bereits im Verkehr stehende Fahrzeuge ausgearbeitet hat (2006/0183[COD]), soll dies auch in der Schweiz gelten. In Ergänzung zum EG-Vorschlag soll die Nachrüstung auch für den Frontspiegel gelten und alle bereits im Verkehr stehenden Fahrzeuge betreffen.