Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 14 Seiten
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Vernehmlassungsbericht zum Entwurf des Museums- und Sammlungsgesetzes
1 Ausgangslage
Der Bund betreibt heute 15 eigene Museen und verfügt über zahlreiche Sammlungen beweglicher Kulturgüter. Bis anhin agieren die verschiedenen Museen und Sammlungen des Bundes weitgehend unabhängig voneinander. Eine Koordination zwischen den Museen und Sammlungen des Bundes fehlt ebenso sehr wie eine Definition der Ziele, die der Bund mit seinen Museen und Sammlungen erreichen will. Das Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes (Museums- und Sammlungsgesetz, MSG) soll dies ändern. Es verpflichtet die bundeseigenen Museen und Sammlungen auf gemeinsame Ziele und erteilt ihnen einen einheitlichen Grundauftrag. Mit diesen Instrumenten will der Bundesrat die Bundesaktivitäten im Museumsbereich in Zukunft besser aufeinander abstimmen und die Grundlage für eine übergeordnete Museumspolitik des Bundes legen, welche für alle Museen und Sammlungen des Bundes verbindlich sein soll.
Neben der erstmaligen Festlegung einer Museumspolitik des Bundes enthält die Vorlage wichtige strukturelle Neuerungen. Die bisherige MUSEE-SUISSE-Gruppe, bestehend aus dem Landesmuseum Zürich, dem Château de Prangins und sechs weiteren Museen, soll erstens zu einer öffentlich-rechtliche Anstalt verselbstständigt und zweitens redimensioniert werden.
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