Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2006/84: Bundesgesetz über die Museen und Sammlungen des Bundes · 14 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht
Vernehmlassungsbericht zum Entwurf des Museums- und Sammlungsgesetzes
4.4 Finanzierung von Museen und Sammlungen Dritter
Der Vernehmlassungsentwurf enthält keine Bestimmung zur Subventionierung von Museen und Sammlungen Dritter. Im erläuternden Bericht wird diesbezüglich auf das Kulturförderungsgesetz verwiesen, das sich zum Zeitpunkt der Vernehmlassungseröffnung noch in Ausarbeitung befand.
Am 8. Juni 2007 hat der Bundesrat die Botschaft und den Entwurf zum Kulturförderungsgesetz am 8. Juni 2007 an das Parlament überwiesen. Gemäss Artikel 9 Absatz 1 in Verbindung mit Artikel 6 des Gesetzesentwurfs kann der Bund Museen, Sammlungen und Netzwerke Dritter zur Erhaltung des kulturellen Erbes insbesondere durch Finanzhilfen an Projektkosten unterstützten. Nach Artikel 9 Absatz 2 des Gesetzesentwurfs sind bei Sammlungen und Netzwerken auch Beiträge an die Betriebskosten möglich.
Eine grosse Mehrzahl der Kantone und einzelne weitere Vernehmlassungsteilnehmer (GPS, SSV, ZH-S, LU-S, SAB, SAC, SAM und KSK) fordern die Schaffung einer Subventionsbestimmung zur finanziellen Unterstützung von Museen und Sammlungen Dritter mit nationaler Bedeutung. Zumindest implizit geht aus den Stellungnahmen hervor, dass die geforderte Subventionsbestimmung nicht auf Finanzhilfen zur Erhaltung des kulturellen Erbes beschränkt sein soll, wie dies Artikel 9 des Kulturförderungsgesetzes vorsieht.
Im Weiteren fordert ein Teil der vorerwähnten Vernehmlassungsteilnehmer auch eine finanzielle Unterstützung des Bundes für Projekte zur engeren Zusammenarbeit zwischen Museen und Sammlungen von nationaler Bedeutung sowie für eine nationale Sammlungskoordination.
- 9 -