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Vernehmlassung 2006/97: Änderungen der Verordnung über die Unfallverhütung (VUV) und der Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (BauAV) betreffend Asbest · 4 Seiten

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Gliederungstitel vor Art. 83a

10a. Kapitel: Rechtsschutz

Art. 83a

Gegen Verfügungen der SUVA nach Artikel 60b kann Beschwerde nach den allgemeinen Bestimmungen über die Bundesrechtspflege erhoben werden.

II

Die Verordnung vom 30. März 19883 über die Meldepflicht von Sanierungsarbeiten an asbesthaltigen Baumaterialien wird aufgehoben.

III

Diese Änderung tritt am 1. August 2007 in Kraft.

... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates

Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

3 AS …