Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 183Fedlex · Erläuternder Bericht

Verordnung Entwurf über die Verteilung des den Kantonen zufallenden Anteils am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank

vom ...

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf Artikel 31 Absatz 3 des Nationalbankgesetzes vom 3. Oktober 20031 (NGB),

verordnet:

Art. 1 Berechnungsgrundlagen

Die Verteilung an die Kantone richtet sich nach ihrer Wohnbevölkerung (Art. 31 Abs. 3 NBG). Massgebend sind die Zahlen der letzten Erhebung des Bundesamtes für Statistik über die mittlere Wohnbevölkerung.

Art. 2 Auszahlungstermine

1 Die Schweizerische Nationalbank (SNB) überweist der Eidgenössischen Finanzverwaltung (EFV) den nach Artikel 31 Absatz 2 NBG zu verteilenden Betrag im Anschluss der Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre.

2 Die EFV zahlt den Kantonen die ihnen zufallenden Beträge aus, sobald sie die entsprechende Überweisung von der SNB erhalten hat.

Art. 3 Aufhebung bisherigen Rechts

Die Verordnung vom 7. Dezember 19922 über die Verteilung der den Kantonen zufallenden Anteile am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank wird aufgehoben.

Art. 4 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2008 in Kraft.

Im Namen des Schweizerischen Bundesrates Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz

1 SR 951.11

2 AS 1992 2564, 2004 3399 200_–...... Page 183 of 241