Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/10: NFA-Ausführungsverordnungen · 241 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 185Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuterungen zur Verordnung über die Verteilung des den Kantonen zufallenden Anteils am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank
1 Vorbemerkungen
Die Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) bedingte eine Änderung des Nationalbankgesetzes (NBG)1. Die Gewinnverteilung der Schweizerischen Nationalbank wird in Artikel 31 NBG geregelt. Gemäss geltendem Recht wird der den Kantonen zufallende Anteil unter Berücksichtigung ihrer Wohnbevölkerung und ihrer Finanzkraft verteilt. Die NFA sieht vor, dass nur noch die Wohnbevölkerung zur Berechnung der Kantonsanteile herangezogen wird. Entsprechend lautet Artikel 31 Absatz 3 NBG neu wie folgt: „Der den Kantonen zufallende Anteil wird unter Berücksichtigung ihrer Wohnbevölkerung verteilt. Der Bundesrat regelt die Einzelheiten nach Anhörung der Kantone.“ Die Änderung von Artikel 31 Absatz 3 NBG hat zur Folge, dass die bestehende „Verordnung über die Verteilung der den Kantonen zufallenden Anteile am Bilanzgewinn der Schweizerischen Nationalbank“, welche die Umsetzung des besagten Gesetzesartikels regelt, durch eine neue Verordnung ersetzt werden muss.
2 Erläuterungen zu den einzelnen Bestimmungen
Die Verordnung umfasst insgesamt vier Artikel:
Artikel 1 konkretisiert die Berechnungsgrundlage. Artikel 2 regelt die Auszahlungstermine in derselben Weise wie die bisherige Verordnung. Die Artikel 3 und 4 befassen sich mit der Aufhebung bisherigen Rechts und dem Inkrafttreten.
1 SR 951.11
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