Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 44Fedlex · Vorlage

(PKB) versichert. Die laufenden Renten und Teilrenten (Teilinvalidität und Teilalterspensionierung) mit Rentenbeginn bis und mit 30. Juni 2001 blieben bei der PKB.

Die Rüstungsbetriebe haben den auf sie entfallenden Fehlbetrag in der Höhe von 200 Millionen im Jahr 1997 bezahlt.

Der Bund hat für Vorsorgeverpflichtungen nach SWISS GAAP FER per 1. Juli 2001 268,8 Millionen der patronalen Finanzierungsstiftung RUAG überwiesen (Rekapitalisierung nach Art. 5a des Bundesgesetzes über die Rüstungsunternehmen des Bundes (BGRB, SR 934.21)). Diese hat zur Erhöhung der Risikofähigkeit der Vorsorgeeinrichtung rund 200 Millionen der Vorsorge RUAG überwiesen.

Per 31. Dezember 2001 hat die RUAG ihre Rechnung auf IFRS umgestellt. Der Betrag zur Abdeckung der daraus entstehenden Verpflichtung belief sich auf 188,6 Millionen. Dieser Betrag wurde der patronalen Finanzierungsstiftung RUAG im Dezember 2002 durch den Bund zugeführt.

Seit ihrer Gründung wird die Vorsorge RUAG im Beitragsprimat geführt. Sie wies Ende 2007 bei einem technischen Zinssatz von 4% einen Deckungsgrad von 108,9% aus. Die Wertschwankungsreserven beliefen sich auf rund 110 Millionen.

5 Skycare (Skyguide)

Ende 2002 trat Skyguide aus der PKB aus. Per 1. Januar 2003 errichtete Skyguide ihre Pensionskasse Skycare und nahm dabei ihre rentenbeziehenden Personen mit. Skycare ist eine Beitragsprimat-Kasse.

Mit der Revision des Luftfahrtgesetzes haben die eidg. Räte bestimmt, dass die Rechte des bisherigen Flugsicherungspersonals der Luftwaffe gewahrt bleiben sollen (Botschaft zur Änderung des Luftfahrtgesetzes vom 22. Mai 2002, Artikel 40 Absatz 2quater, in Kraft seit 1. August 2003). Der Bund wurde verpflichtet, die Deckungslücke zu finanzieren. Dies kostete den Bund 20,5 Millionen.

Skycare wies, basierend auf einem technischen Zinssatz von 4%, per Ende 2007 einen Deckungsgrad von 108,4% auf. Die Wertschwankungsreserven beliefen sich auf rund 80 Millionen.

An seiner Sitzung vom 3. Mai 2006 hat der Bundesrat der Teilnahme der Schweiz am Projekt der EU für einen einheitlichen Europäischen Luftraum (Single European Sky, SES) zugestimmt27. Aufgrund einer damit übernommenen Verordnung der EU vom März 2004 muss die Rechnung der Flugsicherungsgesellschaften den von der Gemeinschaft angenommenen internationalen Rechnungslegungsstandards genügen. Dieser Standard ist IFRS (International Financial Reporting Standard).

Zurzeit besteht kein Handlungsbedarf für eine Rückstellung der Vorsorgeverpflichtungen nach IFRS / IAS 19 durch Skyguide und eine nachfolgende Rekapitalisierung der Gesellschaft durch den Bund. In einer ersten Phase scheint die Teilnahme am SES möglich, ohne sämtliche Anforderungen des Standards IFRS zu erfüllen. Es

27 Das Projekt SES sieht die Bildung sogenannter funktionaler Luftraumblöcke vor. Diese sollten entlang der Verkehrsströme angelegt sein und sich nicht wie heute an den Landesgrenzen orientieren. Die Bildung eines gemeinsamen Luftblocks erfordert die Zustimmung der politischen Instanzen und somit den Abschluss eines Staatsvertrages.