Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 41Fedlex · Vorlage

Anhang 1

Überblick Pensionskassen PUBLICA, PK SBB, PK Post, comPlan, Vorsorge RUAG, Skycare: Gründung und aktuelle Situation

Deckungsgrad Überschuss (+) in % Fehlbetrag (-) Technischer Umstellung

Pensionskasse Gründung Zinssatz auf das Bei-

in Mio. Ende 2007 Ende 2007 tragsprimat

PUBLICA 1.3. 2001 106.7 + 2'033 4%, per Mitte 2008

per Mitte 2008

3,5%

PK Post 1.1.2002 102.1 +266 4% seit 1.1.2008

PK SBB 1.1.1999 92.4 - 1'100 3,5% seit 1.1.2007

comPlan 1.1.1999 108.3 + 523 3,75% seit 2002: (Swisscom) Ab Jg. 57 und

jünger, seit 1.1.2006: alle Mitarbeiter Vorsorge 16.1.2001 108.9 + 110 4% seit Gründung RUAG

Skycare 1.1.2003 108.4 +80 4% seit Gründung (Skyguide)

1 PUBLICA

PUBLICA nahm am 1. Juni 2003 ihre Arbeit als öffentlich-rechtliche Anstalt mit eigener Rechtspersönlichkeit auf; formell war ihre Gründung jedoch bereits per 1. März 2001 mit Inkrafttreten des Bundesgesetzes vom 23. Juni 2000 über die Pensionskasse des Bundes (PKB-Gesetz, SR 172.222.0) erfolgt. Der Bund übernahm gestützt auf Artikel 26 PKB-Gesetz beziehungsweise Artikel 19 PUBLICA-Gesetz den auf 11,94 Milliarden aufgelaufenen Fehlbetrag. Der Fehlbetrag war auf verschiedene Ursachen zurückzuführen:

– Nicht einbezahlte Arbeitgeberbeiträge: der Bund zahlte seine Beiträge (generelle Verdiensterhöhungsbeiträge namentlich wegen der Teuerungsanpassung der Löhne) gestützt auf das damals geltende Prinzip der Bilanzierung in offener Kasse (Teildeckungsverfahren) nicht vollständig ein.

– Anlageverluste beziehungsweise ungenügende Anlageerträge (aufgrund der Entwicklung an den Finanzmärkten)

– Versicherungstechnische Verluste (z.B. aufgrund der Bestimmungen zur vorzeitigen freiwilligen Pensionierung)

Für die Integration der altrechtlichen Professoren und Professorinnen in PUBLICA per 1. Januar 2004 entstanden dem Bund zusätzliche Kosten von 846 Millionen.

Artikel 71 Absatz 1 der ehemaligen PKB-Statuten definierte die Pensionskonditionen für die weiblichen Mitglieder der Eintrittsgeneration (Garantiefrauen). Der Bundesrat hat am 14. Mai 2003 entschieden, dass die Arbeitgeber für die bei der Pensionierung von Garantiefrauen fehlenden Deckungskapitalien aufzukommen