Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten
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haben. Der Bund hat als Arbeitgeber unter diesem Titel von Mitte 2003 bis 2007 108,5 Millionen bezahlt (Art. 74 PKBV 1).
PUBLICA wies, basierend auf einem technischen Zinssatz von 4%, per Ende 2007 einen Deckungsgrad nach BVV 2 von 106,7% auf. Die Wertschwankungsreserven betrugen rund 2,0 Milliarden, wovon rund 700 Millionen "Reserven technischer Zinssatz".
Mit der Totalrevision des PKB-Gesetzes, welche Mitte 2008 in Kraft treten wird, wird PUBLICA zur Sammeleinrichtung. Die eidgenössischen Räte haben ausserdem Massnahmen zur finanziellen Konsolidierung von PUBLICA beschlossen:
– Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat
– Anpassung der Vorsorgepläne (keine nicht finanzierten Leistungen mehr)
– Einmalige Einlage von rund 900 Millionen zur Finanzierung des fehlenden Deckungskapitals bei den Alters- und IV-Rentnern aufgrund der Senkung des technischen Zinssatzes von 4 auf 3,5%. Darin eingeschlossen ist ein Betrag von rund 280 Millionen für die geschlossenen Rentnerbestände (entspricht betragsmässig einer rechnerisch um 0,5% weitergehenden Senkung des technischen Zinses auf 3% für die Rentnerbestände der Swisscom, RUAG und verschiedener der PKB ehemals angeschlossener Organisationen wie der SRG); dieser Betrag deckt das Risiko ab, dass PUBLICA im Sanierungsfall die ehemaligen Arbeitgeber nicht mehr belangen könnte.
2 PK Post
Das Postpersonal trat per 31. Dezember 2001 aus der Pensionskasse des Bundes aus. Die Post errichtete für ihre Beschäftigten und Rentner eine eigene Pensionskasse auf den 1. Januar 2002. Diese wurde auf diesen Zeitpunkt vom Bund ausfinanziert. Sie hatte angesichts der Entwicklungen an den Finanzmärkten dadurch im Vergleich mit der PK SBB einen günstigeren Start.
Gemäss Artikel 24 des Bundesgesetzes über die Organisation der Postunternehmung des Bundes vom 30. April 1997 kann der Bund die Deckungslücke der Pensionskasse des Bundes zu Gunsten der Post ganz oder teilweise übernehmen. Der Bund hat gestützt auf diese Bestimmung den Fehlbetrag von 4'129.2 Millionen des Versichertenbestandes der Post bei der Pensionskasse des Bundes per 31. Dezember 2001 übernommen.
Ende 2006 erzielte die Post mit den Gewerkschaften bezüglich dem Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat eine Einigung. Die einmaligen Kosten dieser Lösung und für die Forderungen gegenüber dem Bund aus der Eröffnungsbilanz belaufen sich auf 912 Millionen, welche aus zurückbehaltenen Gewinnen der Post finanziert wurden. Zu Gunsten der PK Post verzichtete der Bund ausserdem auf weitere 250 Millionen aus dem Gewinn des Jahres 2007 als Beitrag des Arbeitgebers zum Aufbau einer Wertschwankungsreserve. Im Gegenzug hat er die Post verpflichtet, bis September 2008 ein Konzept vorzulegen, wie mittelfristig und unter massgeblichem Einbezug der Versicherten eine Wertschwankungsreserve aufgebaut werden kann.