Vorlage und Bericht
Vernehmlassung 2007/115: Bericht zur Sanierung der Pensionskasse SBB · 57 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 48Fedlex · Vorlage
Anhang 2
Strategische Ziele des Bundesrates für die SBB 2007– 2010
Einleitung
Der Bund ist Alleinaktionär der SBB AG. Die Interessen des Bundes werden durch den Bundesrat wahrgenommen. Dabei berücksichtigt er die unternehmerischen Freiheiten der SBB und schafft optimale Voraussetzungen für eine erfolgreiche Geschäftstätigkeit.
Der Bundesrat legt in der Eignerstrategie nach Rücksprache mit dem Verwaltungsrat die strategischen Ziele der SBB für vier Jahre fest. Er ergänzt und konkretisiert damit die Vorgaben der „Leistungsvereinbarung zwischen der schweizerischen Eidgenossenschaft und der Aktiengesellschaft Schweizerische Bundesbahnen (SBB) für die Jahre 2007 – 2010“. Mit der Leistungsvereinbarung und der Eignerstrategie verpflichtet sich der Bundesrat auf längerfristige, konsistente Ziele. Die detaillierte Infrastrukturbestellung erfolgt mittels der Leistungsvereinbarung.
Die strategischen Ziele richten sich an die SBB AG sowie an deren Tochtergesellschaften.
1. Allgemeine Ziele
Der Bundesrat erwartet, dass die SBB
1.1 ihre Marktposition mit einem hohen Qualitätsstandard sowie innovativen
Dienstleistungen weiterentwickelt und den Kundennutzen steigert. Damit leistet sie einen massgeblichen Beitrag zur Förderung des öffentlichen Verkehrs, zur Verlagerung des Verkehrs von der Strasse auf die Schiene und zur Sicherstellung der Grundversorgung (Service Public).
1.2 im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten eine nachhaltige
und ethischen Grundsätzen verpflichtete Unternehmensstrategie verfolgt.
1.3 über ein angemessenes Risikomanagementsystem verfügt und ein bereichs-
übergreifendes Sicherheitsmanagementsystem betreibt. Sie sorgt dafür, dass das hohe Sicherheitsniveau für Kunden und Personal erhalten bleibt. Die Weiterentwicklung des Sicherheitsmanagementsystems erfolgt unter Berücksichtigung des technischen Fortschritts, der Gefährdungspotentiale und der wirtschaftlichen Möglichkeiten.
1.4 das Gesamtsystem öffentlicher Verkehr bei der Planung- und Leistungs-
erstellung federführend koordiniert. Sie fördert gezielt durchgehende Transportketten und die kombinierte Mobilität.
1.5 die Zufriedenheit ihrer Kunden steigert.
1.6 im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen Möglichkeiten die Auswirkungen
ihrer Tätigkeit auf die Raumentwicklung und die Anliegen der Regionen nach einer angemessenen Verteilung der Arbeitsplätze berücksichtigt.