Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/120: Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes · 8 Seiten
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Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes
1 Ausgangslage
Am 19. November 2008 hat der Bundesrat das Eidg. Finanzdepartement beauftragt, bei den Kantonen, politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, der Gemeinden, der Städte und Berggebiete sowie den interessierten Kreisen ein Vernehmlassungsverfahren zum Bundesgesetz über die Steuerbefreiung des Feuerwehrsoldes durchzuführen.
Die in die Vernehmlassung gegebene Vorlage sieht vor, den Feuerwehrsold entsprechend dem Sold für Militär- und Schutzdienst sowie dem Taschengeld für den Zivildienst als steuerfrei zu erklären. Der Sold für den Feuerwehrdienst wird heute weder im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die direkte Bundessteuer (DBG) noch im Bundesgesetz vom 14. Dezember 1990 über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden (StHG) als steuerfreie Einkunft angesehen und unterliegt folglich nach geltendem Recht der Einkommensbesteuerung. Hingegen gelten der Militärsold, der Sold für Schutzdienst und das Taschengeld für Zivildienst als steuerfreie Einkünfte. Der Feuerwehrsold soll diesen gleichgestellt werden. Gestützt auf den zu Grunde liegenden Motionsauftrag, der eine Lösung entsprechend dem Militärsold verlangt, schlägt der Bundesrat vor, die jeweiligen Ausnahmekataloge der steuerfreien Einkünfte im DBG und StHG zu ergänzen. Der Feuerwehrsold soll dabei mit einer positiven (was ist steuerfreier Feuerwehrsold) und negativen Umschreibung (was ist steuerbares Entgelt) im DBG und StHG gleichlautend definiert werden (vgl. Ziff. 3 nachfolgend).
Um die Sicht der Vernehmlassungsteilnehmenden möglichst breit erfassen zu können, kamen in der Vernehmlassungsvorlage drei Lösungsmöglichkeiten zur Darstellung, nämlich: die Definition des steuerfreien Feuerwehrsold mittels einer "offenen Begriffsumschreibung", mittels eines "Fixbetrages" und mittels einer "positiven/negativen Begriffsumschreibung".
Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 19. November 2008 bis am 1. März 2009. Insgesamt gingen 95 Stellungnahmen ein. 26 Kantonsregierungen sowie die Konferenz der Kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren, 4 Parteien, 23 Organisationen, Verbände, Gemeinden sowie 41 Privatpersonen nahmen zur Vorlage Stellung. Die 41 Eingaben von Seiten der Privatpersonen (Feuerwehrangehörigen) waren identisch.
2 Die eingegangenen Vernehmlassungen (bis 16.3.2009)
Folgende Kantone und Organisationen haben Vernehmlassungen eingereicht:
2.1 Kantonsregierungen und FDK
• AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH, Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren (FDK).
2.2 Parteien
• Evangelische Volkspartei der Schweiz (EVP), Freiheits-Partei/Die Auto-Partei (FPS), Freisinnig-Demokratische Partei (FDP/Liberale Partei der Schweiz (LPS), Schweizerische Volkspartei (SVP).