Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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7.4 Textvorschläge der Vernehmlasser
- Vorgeschlagene Neuformulierungen ganzer Artikel oder Absätze, auf die im Text hingewiesen wird. - Änderungsvorschläge sind fett markiert. - Alle Formulierungen sind in der Sprache der Vernehmlasser wiedergegeben.
Titel
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr.
1. 2 FDP „Bundesgesetz über die Hochschulen (Hochschulgesetz)“
(auch: economiesuis-
se, ArbeitgeberV,
SwissEngineering
STV)
Kapitel 1
Artikel 1
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Abs. 1 1
2. 1 ZH „Der Bund sorgt zusammen mit den Kantonen für einen qualitativ hochstehenden, wettbewerbsfähigen und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich“ 1
3. 1 BE „Bund und Kantone sorgen gemeinsam für einen qualitativ hochstehenden, wettbe-
werbsfähigen und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich“
1
4. 6 SWTR „Der Bund sorgt zusammen mit den Kantonen durch geeignete Rahmenbedingungen
(auch ETH-Rat,
dafür, dass die Hochschulen mit Lehre und Forschung sowie Wissens- und Technolo-CRUS, LA-KFH-
“ CRUS VSG, LCH, gietransfer von hoher Qualität und im Wettbewerb erfolgreich sein können
ETHZ, CP, UniNE)
1
5. 8 HPGes. „Der Bund sorgt zusammen mit den Kantonen für einen qualitativ hochstehenden, innova-
tiven und koordinierten gesamtschweizerischen Hochschulbereich, welcher aktiv zur nachhaltigen Entwicklung in Gesellschaft und Wirtschaft sowie deren Wettbewerbsfä-
higkeit beiträgt“ 1
6. 8 Coord. romande „La Confédération veille avec les cantons à la qualité, à la compétitivité et à la coordina-
HES santé- tion du domaine suisse des hautes écoles“
social
Abs. 2 2
7. 1 VD a. „de la coordination entre la Confédération et les cantons, en particulier…“
b. „ … planification stratégique nationale et de la répartition des tâches dans les domaines
particulièrement onéreux“ 2
8. 2 FDP c. „die politische Planung und Aufgabenteilung“
d. „die Finanzierung der international wettbewerbsfähigen Hochschulen…“
2
9. 3 SWTR a. „die gemeinsame Koordination zwischen Bund und Kantonen namentlich durch die
(auch: CRUS, KFH,
Vorgabe gemeinsamer Organe“
LA-KFH-CRUS, SGL,
UniNE) c. „eine periodische Planung im Bereich der Hochschulpolitik auf nationaler Ebene“ 2
10. 8 ETHZ c. „in besonders kostenintensiven Bereichen die nationale strategische Planung und
Aufgabenteilung“
2
11. 6 Uni3 d. „du financement des hautes écoles et d’autres institutions du domaine des hautes écoles