Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten

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Abs. 4 4

29. 2 1 BE „Er kann nach vorgängigem Einverständnis der Schweizerischen Hochschul-

konferenz durch Verordnung der Bundesversammlung Hochschulinstitutionen , die von erheblicher Bedeutung für die Tätigkeit des Bundes sind, ganz oder teilweise übernehmen“

4

30. 10 1 FR „Elle peut décider par voie d’ordonnance de l’Assemble fédérale de reprendre tout

ou partie des institutions de domaine des hautes écoles d’importance majeure pour les activités de la Confédération….“

Artikel 4

TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Titel

31. 6 CRUS Art. 4 „Regelungsbereiche“

(auch LCH, CP,

UniNE)

Abs. 1 1

32. 1 ZH g. (neu) „Förderung der Internationalisierung durch den Bund“ 1

33. 1 BS g. (neu) „Halten eines Spitzenplatzes im internationalen Wettbewerb, insbesondere durch Stärkung der Forschungskraft der schweizerischen Hochschulen“ 1

34. 1 TG c. Durchlässigkeit und Mobilität zwischen und innerhalb der universitären Hochschulen, der

(auch VS, cohep)

Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen“

1

35. 1 VD „Dans le cadre de la coopération dans le domaine des hautes écoles, la Confédération

avec les cantons notamment les objectifs suivants“

g. (neu) „pouvoir, avec les cantons, à l’égalité dans les faits entre les sexes dans les hautes écoles“

36. 2 FDP Ersatz für Abs. 1 lit. a und b:

„Im Rahmen einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik und in Abstimmung mit seiner Forschungsförderungs- und Innovationspolitik setzt sich der Bund zur

Unterstützung qualitativ hochstehender Lehre und Forschung sowie des Wissens-

und Technologietransfers insbesondere ein für:“ 1

37. 2 SP g. (neu) „eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung;“ h. (neu) „die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau;“ i. (neu) „die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern;“ j. (neu) „die Beseitigung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung.“ 1

38. 2 SVP g. (neu) „Entschlackung und Vereinfachung der Strukturen sowie die Reduktion der Anzahl Akteure im Bildungsbereich.

h. (neu) „Effizienter Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und verstärkte Kos-

tenkontrolle von Aufwand und Ertrag der eingesetzten Mittel“ i. (neu) „Konzentration der Hochschulstrukturen gemäss den Kriterien der Qualität“ 1

39. 6 SWTR a. „Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochstehende sowie in-

ternational wettbewerbsfähige Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung;“

c. „Durchlässigkeit und Mobilität zwischen und innerhalb der universitären Hochschulen und der Fachhochschulen“

bis

c. (neu) „Förderung der internationalen und innerstaatlichen Mobilität der Studie-

renden, Forschenden und Lehrenden“ 1

40. 6 CRUS (neu) „Im Rahmen einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik und in Ab-

(auch LCH, CP,

stimmung mit seiner Forschungsförderungs- und Innovationspolitik nach dem For-UniNE)

schungsgesetz setzt sich der Bund zur Unterstützung qualitativ hoch stehender Lehre