Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/15: Bundesgesetz über die Förderung der Hochschulen und die Koordination im schweizerischen Hochschulbereich (HFKG) · 94 Seiten
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Abs. 4 4
29. 2 1 BE „Er kann nach vorgängigem Einverständnis der Schweizerischen Hochschul-
konferenz durch Verordnung der Bundesversammlung Hochschulinstitutionen , die von erheblicher Bedeutung für die Tätigkeit des Bundes sind, ganz oder teilweise übernehmen“
4
30. 10 1 FR „Elle peut décider par voie d’ordonnance de l’Assemble fédérale de reprendre tout
ou partie des institutions de domaine des hautes écoles d’importance majeure pour les activités de la Confédération….“
Artikel 4
TV- Kat. Vernehmlasser Textvorschlag (TV) Nr. Titel
31. 6 CRUS Art. 4 „Regelungsbereiche“
(auch LCH, CP,
UniNE)
Abs. 1 1
32. 1 ZH g. (neu) „Förderung der Internationalisierung durch den Bund“ 1
33. 1 BS g. (neu) „Halten eines Spitzenplatzes im internationalen Wettbewerb, insbesondere durch Stärkung der Forschungskraft der schweizerischen Hochschulen“ 1
34. 1 TG c. Durchlässigkeit und Mobilität zwischen und innerhalb der universitären Hochschulen, der
(auch VS, cohep)
Fachhochschulen und der Pädagogischen Hochschulen“
1
35. 1 VD „Dans le cadre de la coopération dans le domaine des hautes écoles, la Confédération
avec les cantons notamment les objectifs suivants“
g. (neu) „pouvoir, avec les cantons, à l’égalité dans les faits entre les sexes dans les hautes écoles“
36. 2 FDP Ersatz für Abs. 1 lit. a und b:
„Im Rahmen einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik und in Abstimmung mit seiner Forschungsförderungs- und Innovationspolitik setzt sich der Bund zur
Unterstützung qualitativ hochstehender Lehre und Forschung sowie des Wissens-
und Technologietransfers insbesondere ein für:“ 1
37. 2 SP g. (neu) „eine wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltige Entwicklung;“ h. (neu) „die tatsächliche Gleichstellung von Mann und Frau;“ i. (neu) „die Förderung der wissenschaftlichen Zusammenarbeit mit Entwicklungs- und Schwellenländern;“ j. (neu) „die Beseitigung der Benachteiligung von Menschen mit Behinderung.“ 1
38. 2 SVP g. (neu) „Entschlackung und Vereinfachung der Strukturen sowie die Reduktion der Anzahl Akteure im Bildungsbereich.
h. (neu) „Effizienter Einsatz der zur Verfügung stehenden Mittel und verstärkte Kos-
tenkontrolle von Aufwand und Ertrag der eingesetzten Mittel“ i. (neu) „Konzentration der Hochschulstrukturen gemäss den Kriterien der Qualität“ 1
39. 6 SWTR a. „Schaffung günstiger Rahmenbedingungen für eine qualitativ hochstehende sowie in-
ternational wettbewerbsfähige Lehre, Forschung und Nachwuchsförderung;“
c. „Durchlässigkeit und Mobilität zwischen und innerhalb der universitären Hochschulen und der Fachhochschulen“
bis
c. (neu) „Förderung der internationalen und innerstaatlichen Mobilität der Studie-
renden, Forschenden und Lehrenden“ 1
40. 6 CRUS (neu) „Im Rahmen einer kohärenten schweizerischen Hochschulpolitik und in Ab-
(auch LCH, CP,
stimmung mit seiner Forschungsförderungs- und Innovationspolitik nach dem For-UniNE)