Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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vante Informationen ihrer Patientinnen und Patienten. Dazu müssen die Daten nach einer einheitlichen Struktur erfasst und elektronisch ausgetauscht werden können.
Ziel A1: 2008 ist die Versichertenkarte eingeführt (mit freiwilliger Option für persönlich-medizinische Daten).
Ziel A2: Ab Anfang 2008 können die Kantone auf der Basis der Versichertenkarte Modellversuche zu elektronischen Gesundheitsdiensten durchführen.
Ziel A3: Bis Ende 2008 sind die Standards für ein elektronisches Patientendossier verbindlich verabschiedet.
Ziel A4: Ab Anfang 2010 führen alle akut-somatischen Spitäler, alle integrierten Versorgungsnetze sowie mindestens 50 Prozent der frei praktizierenden Ärzte eine elektronische Krankengeschichte. Die Interoperabilität zwischen den elektronischen Krankengeschichten ist gewährleistet.
Ziel A5: Ab Anfang 2012 ist eine nationale Infrastruktur für einen elektronischen Zugangsschlüssel mit sicherer Identitätsprüfung der teilnehmenden Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer etabliert.
Ziel A6: Bis Ende 2012 ist der elektronische Austausch von medizinischen und administrativen Daten unter den Teilnehmern im Gesundheitssystem strukturiert, medienbruchfrei und verlustfrei möglich. Der Austausch funktioniert in der ganzen Schweiz nach den gleichen Prinzipien (internationale Standards werden berücksichtigt).
Ziel A7: Ab Anfang 2015 ist das persönliche lebenslange elektronische Patientendossier für alle Menschen in der Schweiz verfügbar.
Der Staat hat ein aktives Interesse an der Verbreitung laienverständlicher Das Handlungsfeld Informationen und Ratschlägen zu seinem Angebot und zu den Auswir- „Online-Informationen kungen seines Handelns. Er hat einen gesetzlichen Auftrag, über akute und Online-Dienste“ Gesundheitsrisiken zu informieren (z.B. jahreszeitlich bedingte Krankheiten). Informationen zu Gesundheitsfragen gehören zu den meistgenutzten Informationen im Internet. Die Informationsflut im Gesundheitsbereich konfrontiert jedoch sehr viele Patientinnen und Patienten sowie deren Angehörige mit Problemen der Selektion und der Vertrauenswürdigkeit. Die Expertenmeinung ist klar: Es gibt viel zu viele Informationen im Internet, die ungenügend aufbereitet und strukturiert sind und deren Qualität nicht gesichert ist.
Ziel B1: Bis Ende 2008 ist geprüft, ob für Online-Angebote ein Zertifizierungssystem und spezifische Empfehlungen für Qualitätskriterien, Gütesiegel und Standards ausgearbeitet werden sollen. Allenfalls notwendige rechtliche Anpassungen sind eingeleitet.
Ziel B2: Bis Ende 2010 sind die gesundheitsbezogenen, qualitätsgesicherten Online-Informationsangebote von Bund, Kantonen und Gemeinden nach Zielgruppen oder Themen strukturiert. Es ist zu prüfen, ob und wie ein staatliches Informationsportal zur Zielerreichung hilfreich ist.
Ziel B3: Bis 2015 ist der sichere Zugang der Bürgerinnen und Bürger auf ihr elektronisches Patientendossier verknüpft mit der Möglichkeit, strukturierte, zertifizierte und spezifische Informationen abzurufen.