Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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werten verglichen. Bei Abweichungen können Ärzte unverzüglich
reagieren und die nötigen Behandlungsschritte einleiten.
Bei der Finanzierung der einzelnen Projekte innerhalb der Strategie bleibt Finanzierung das Zuständigkeitsprinzip gewahrt. Die für das Thema rechtlich zuständi-
ge Behörde muss die Federführung übernehmen und die Finanzierung
regeln (allenfalls mit Sondervereinbarungen). Weil die meisten „eHealth”-
Anwendungen durchgehende Prozesse im Gesamtsystem zum Ziel ha-
ben, fallen die Kosten häufig nicht dort an, wo der Nutzen entsteht.
Ein System, das volkswirtschaftlich Sinn macht, kann betriebswirtschaft- Neue Modelle der lich für einzelne Beteiligte nachteilig sein. Langfristig hat „eHealth” deshalb Finanzierung nur dann eine Chance, wenn ein Ungleichgewicht zwischen Zahlern und notwendig Nutzniessern verhindert werden kann. Das Tarifsystem im Schweizer Ge-
sundheitswesen erschwert koordinierte „eHealth”-Anwendungen. Die be-
stehenden Einzelleistungs- oder Pauschaltarife fokussieren auf einzelne
Ausschnitte eines Behandlungsprozesses, nicht aber auf den Gesamtpro-
zess oder den Gewinn an Qualität und Sicherheit einer integrierten Ver-
sorgung. Bei der Umsetzung der Strategie ist deshalb im Einzelfall zu
prüfen, ob bestehende oder neue Finanzierungsmodelle zur Förderung
von „eHealth” sinnvoll sind.