Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 50Fedlex · Erläuternder Bericht
Seite 49
von elektronischen Patientendossiers gegeben ist, bedarf noch vertiefter Abklärung. Klar ist jedoch, dass Artikel 117 dem Bund nicht eine abschliessende Grundlage dafür bieten würde.
¾ "Online-Informationen und Online-Dienste": Artikel 118 der Bundesverfassung ermächtigt den Bund, im Rahmen seiner Zuständigkeiten alle zum Schutz der Gesundheit notwendigen Massnahmen zu treffen. Dazu gehört auch die Festlegung von Standards und Qualitätskriterien für gesundheitsbezogene Informationen. Im Gesundheitsbereich verfügt der Bund insbesondere über Zuständigkeiten im Umgang mit Lebensmitteln, Heilmitteln, Betäubungsmitteln sowie bei der Bekämpfung von übertragbaren, stark verbreiteten und bösartigen Krankheiten (Art. 118 Abs. 2. Bst. a und b BV). Auf diesen Gebieten kann der Bund den Kantonen oder Privaten gegenüber verpflichtend tätig werden.
¾ "Umsetzung und Weiterentwicklung": Nach Artikel 48 der Bundesverfassung können die Kantone miteinander Verträge schliessen sowie gemeinsame Organisationen und Einrichtungen schaffen; dabei kann sich der Bund im Rahmen seiner Zuständigkeiten beteiligen. Aus verfassungsrechtlicher Sicht ist somit eine Vereinbarung zur Schaffung eines Koordinationsorgans möglich.
In einer vertieften Analyse muss geklärt werden, welche Bereiche zu re- Mögliche Themen geln sind – und ob Bund oder Kantone für das jeweilige Thema oder für einer vertieften Teilbereiche zuständig sind. Auf der Basis dieser Analyse können Bund Analyse und Kantone im Verlauf des Jahres 2008 die Gesetzgebungsprozesse auslösen (siehe Ziel C3). Konkret sind aus heutiger Sicht die folgenden Bereiche rechtlich zu analysieren und allenfalls zu klären:
¾ Persönlichkeitsrechte der Patientinnen und Patienten;
¾ Datensicherheit, Datenschutz und Datenhoheit;
¾ Erfassung, Zugang, Einsicht und Weitergabe von elektronischen Daten (inkl. Haftung);
¾ Einheitlicher Identifikator für Patientinnen und Patienten sowie Leistungserbringer;
¾ Ausgabe von elektronischen Zertifikaten;
¾ Gültigkeit digital signierter Dokumente;
¾ Archivierung der elektronischen Daten;
¾ Qualitätssicherung von Online-Informationen und Online-
Diensten;
¾ Finanzierungs- und Anreizmodelle.