Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten
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Anreize zu jenen Leistungserbringern zu lenken, die IKT einsetzen oder dank IKT höhere Qualitätsanforderungen erfüllen;
¾ Direkte Vergütung: Eine direkte Entschädigung wird für Leistun-
gen gewährt, bei denen IKT zum Einsatz kommt (z.B. Einzelleistungstarif). Dieses Modell steht beim virtuellen Kontakt zwischen Patient und Leistungserbringer im Vordergrund (z.B. Telemedizin, Telehomecare).
¾ Vergütung je nach Leistung und Qualität: Ein Teil der Vergütung,
die dem Leistungserbringer zusteht, wird zurückgehalten. Im Rahmen von speziellen Programmen wird dieses Geld unter den Leistungserbringern aufgrund von IKT-bezogenen Leistungs- oder Qualitätsvergleichen verteilt.