Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/2: Nationale Strategie „eHealth“ · 56 Seiten

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10 Prioritäre Massnahmen

10.1 Nationales Koordinationsorgan

Da der Bund im Bereich der Gesundheitsversorgung nur über wenige Dem Bund fehlen die Kompetenzen verfügt und die Kantone zwar die entsprechenden Kompe- Kompetenzen, die tenzen besitzen, aber in der Regel zu klein sind, um die erforderlichen Kantone sind zu klein Lösungen auf Kantonsstufe zu verankern, empfiehlt sich ein gemeinsa-

mes Vorgehen von Bund und Kantonen. Zur Umsetzung dieser Strategie

wird vorgeschlagen, dass Bund und Kantone eine Rahmenvereinbarung

abschliessen und ein nationales Koordinationsorgan gründen (siehe Ziel

C1).

Aus mehreren Gründen sollte das Koordinationsorgan rasch gegründet Koordinationsorgan werden. Erstens führen mehrere interessierte Kantone intensive Verhand- sollte rasch etabliert lungsgespräche mit der Industrie und es zeichnet sich ab, dass ein Kon- werden

sortium die notwendige Infrastruktur für mehrere kantonale Modellversu-

che anbieten kann. Zweitens ist geplant, dass alle KVG-Versicherten ab

2008 eine Versichertenkarte erhalten, welche die Kantone für ihre Modell-

versuche verwenden können. Die Umfrage vom März 2006 bei den Kan-

tonen hat gezeigt, dass das Interesse für Modellversuche mit der Versi-

chertenkarte gross ist. Zehn Kantone antworteten, sie seien an der Durch-

führung eines Modellversuches „sehr interessiert“ und neun weitere Kan-

tone „allenfalls interessiert“. Um zu verhindern, dass im Extremfall 26 in-

kompatible Einzellösungen entstehen, ist es wichtig, dass ein Koordinati-

onsorgan geschaffen wird, welches die gemeinsamen technischen

Grundanforderungen an diese Modellversuche festlegt, um eine prinzipiel-

le Kompatibilität untereinander und eine Übereinstimmung mit der über-

geordneten nationalen Strategie „eHealth” sicherzustellen.

Dieses Koordinationsorgan ist aber keinesfalls so zu verstehen, dass es Nicht hemmen,

Initiativen hemmen und einzelne Lösungen gegenüber anderen durchset- sondern koordinieren zen soll. Es soll vielmehr den Grundstein legen, damit kreative Projekte

und Ideen sich entfalten können, jedoch so, dass die Interoperabilität un-

ter den Lösungen sichergestellt ist und dass sie sich dementsprechend zu

einem späteren Zeitpunkt bei der elektronischen Vernetzung untereinan-

der nicht gegenseitig behindern.

Für die Umsetzung und Weiterentwicklung der Strategie ist eine trag- und

handlungsfähige Organisation zentral. Es ist deshalb vorgesehen, dem

Koordinationsorgan in der Rahmenvereinbarung folgende Aufgaben zu

übertragen:

¾ Gesamtüberblick schaffen und gemeinsame Zielorientierung der

beteiligten Akteure im Gesundheitswesen fördern;

¾ Festlegen des konkreten Plans für die Umsetzung der Strategie

gemäss den Zielen in den Handlungsfeldern;

¾ Sicherstellen der Koordination und Interoperabilität unter den kan-

tonalen Modellversuchen (gemeinsam mit den entsprechenden

Kantonen),

¾ Definition von für die Interoperabilität notwendigen, schweizweit

einheitlichen Standards,