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Vernehmlassung 2007/48: Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes · 54 Seiten
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AVIG-Revision SECO-DA/TC
Vernehmlassung Übergangsbestimmung zur Änderung vom ... 14.12.2007
Übergangsbestimmung zur Änderung vom ....
Bis zum Jahresende, an welchem das Eigenkapital des Ausgleichsfonds abzüglich des für den Betrieb notwendigen Betriebskapitals 1 Milliarde Franken erreicht hat, beträgt der Beitragssatz nach Artikel 3 Absatz 2 2,4 Prozent. Für die gleiche Zeitdauer wird auf dem Betrag zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes ein Beitrag von 1 Prozent erhoben.
Begründung
Der heutige ordentliche Lohnbeitrag von 2,0% wird mit der Änderung von Art. 3 Abs. 2 auf 2,2 Prozent angehoben. Mit dieser Übergangsbestimmung wird nun vorgesehen, den neuen ordentlichen Lohnbeitrag befristet von 2,2 zusätzlich auf 2,4% zu erhöhen. Gleichzeitig wird vorgesehen, auf dem Lohnanteil zwischen dem Höchstbetrag und dem Zweieinhalbfachen des versicherten Verdienstes (106'800 - 267'000 Franken) ein sog. Solidaritätsbeitrag von einem Prozent zu erheben.
Beide Massnahmen sind nötig, weil nur so die bestehenden Schulden der Versicherung zurückbezahlt werden können.
Eine Erhöhung um 0,2% würde zu zusätzlichen Einnahmen von 460 Millionen CHF pro Jahr führen. Die Einführung des sog. Solidaritätsbeitrages würde jährliche Mehreinnahmen von 160 Mio CHF bedeuten. Unter der Annahme, dass die Schulden im Zeitpunkt des vermutlichen Inkrafttretens dieser AVIG-Teilrevision am 1. Januar 2011 voraussichtlich 4,5 Milliarden CHF betragen werden, könnten die Schulden innert 6-8 Jahren zurückbezahlt werden (die vorgesehenen Mehreinnahmen und Einsparungen ergeben im Verhältnis zu den berechneten Ausgaben für die neue durchschnittliche Arbeitslosenzahl von 125'000 Personen einen Überschuss von 47 Millionen CHF, die ebenfalls für den Schuldenabbau verwendet werden können).
Diese Massnahme wird befristet bis zum Zeitpunkt, in welchem der Ausgleichsfonds eine Vermögensreserve von 1 Mia. CHF gebildet hat. Mit dieser Reserve wird erreicht, dass die Finanzierung der Versicherung erheblich konjunkturresistenter sein wird.
Finanzielle Auswirkungen
Dies führt zu jährlichen Mehreinnahmen von rund 620 Millionen CHF.
54/54 AVIG-Revision (422.0/2005/03340)