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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten
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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011
Version für die Anhörung (Juni 2007)
Massnahmen
Der Bundesrat beschliesst in diesem Bereich folgende Massnahmen:
• Für das Umsetzungscontrolling aktualisieren die federführenden Ämter jährlich die Massnahmenblätter im technischen Bericht, welcher zur Information der interessierten Akteurgruppen innerhalb und ausserhalb der Bundesverwaltung im Internet publiziert wird.
• Die Strategie wird nach vier Jahren im Hinblick auf die Aktualisierung des Aktionsplans umfassend evaluiert. Über die Ergebnisse wird dem Bundesrat Bericht erstattet.
• Als gesamtschweizerisches Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung wird das Indikatorensystem MONET weitergeführt und periodisch überprüft.
• Die Nachhaltige Entwicklung ist in der periodischen Berichterstattung zu einzelnen sektorpolitischen Geschäften oder Bereichen vermehrt zu berücksichtigen.
4.4 Zusammenarbeit zwischen Bund, Kantonen und Gemeinden
Ein zentrales Anliegen des Bundesrates ist die Berücksichtigung der Grundsätze der Nachhaltigen Entwicklung auch auf der Stufe der Kantone und Gemeinden. Die vertikale Integration Bund – Kantone – Gemeinden ist ein vorrangiges Ziel, das tatkräftig vorangetrieben werden soll. Die bundesrätliche Strategie Nachhaltige Entwicklung soll auf kantonaler und kommunaler Ebene möglichst eine stufengerechte Ergänzung erfahren. Grundlage sollen die Leitlinien für das Handeln im Bereich der Nachhaltigen Entwicklung gemäss Ziffer 2 bilden. Dabei ist die Nachhaltige Entwicklung grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe zu verstehen und möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungsprozesse auf allen Stufen zu integrieren.
Massnahmen
Zur Förderung der Zusammenarbeit im Bundesstaat und von Nachhaltigkeitsprozessen in Kantonen und Gemeinden beschliesst der Bundesrat die Weiterführung der folgenden Massnahmen:
• Förderung lokaler Nachhaltigkeitsprozesse und –projekte.
• Unterstützung bei Entwicklung und Einsatz von Instrumenten zu Monitoring, Controlling und Beurteilung der Nachhaltigen Entwicklung in Kantonen und Gemeinden.
• Zusammenstellung von guten Beispielen für Nachhaltigkeitsstrategien und –aktivitäten in Kantonen und Gemeinden.
4.5 Zusammenarbeit mit weiteren Akteurgruppen
Der Bundesrat kann aufgrund der geltenden Kompetenzordnung nicht auf alle Bereiche einwirken.
Neben Kantonen und Gemeinden sind auch die einzelnen institutionellen und privaten Akteure gehalten, die Inhalte der Strategie Nachhaltige Entwicklung, die sie betreffen, stufengerecht zu berücksichtigen und umzusetzen (z.B. eigene Strategie Nachhaltige Entwicklung oder Förderung der Nachhaltigkeitsberichterstattung). Der Einbezug dieser Akteure in die Umsetzung der Strategie soll verstärkt werden.
Massnahmen
Zur Förderung der Zusammenarbeit mit weiteren Akteurgruppen beschliesst der Bundesrat folgende Massnahme:
• Stärkerer Einbezug der weiteren Akteurgruppen in den Umsetzungsprozess der Strategie Nach-
haltige Entwicklung (Leitlinien und Aktionsplan).