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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

zen, die Strategische Umweltprüfung (SUP)33 zu nennen. Es ist zu prüfen, inwieweit Synergien zwischen den Ansätzen verstärkt genutzt oder sogar integrierte Anwendungen durchgeführt werden könnten.

Das ARE unterstützt, zusammen mit den für andere strategische Prüfansätze zuständigen Bundesstellen, die Verwaltungseinheiten bei der Wahl der Methodik und der Instrumente und bei der Durchführung der Beurteilung.

Massnahmen

Der Bundesrat beschliesst in diesem Bereich folgende Massnahmen:

• Die Nachhaltigkeitsbeurteilung soll zur Verringerung von Zielkonflikten und optimalen Ausnützung von Synergien zwischen den Zieldimensionen der Nachhaltigen Entwicklung vermehrt bei wichtigen Vorhaben angewandt werden. Insbesondere die im Aktionsplan enthaltenen Massnahmen werden in ihrer Erarbeitung und im Hinblick auf einen Entscheid des Bundesrates durch eine Nachhaltigkeitsbeurteilung begleitet. Das ARE legt zusammen mit den zuständigen Verwaltungseinheiten und im Einvernehmen mit den für andere strategische Prüfansätze zuständigen Verwaltungseinheiten das Vorgehen und die Gegenstände der Beurteilung fest.

• In Bezug auf die verwendeten Beurteilungsansätze ist auf eine Vereinheitlichung der Rahmenbedingungen hinzuarbeiten. Das ARE erarbeitet und entwickelt zusammen mit den betroffenen Verwaltungseinheiten die dafür notwendigen Grundlagen weiter (z.B. sektorspezifische Kriterien und Indikatoren), stellt sie als Anwendungsunterstützungen zur Verfügung und orientiert die Verwaltungseinheiten des Bundes und die Öffentlichkeit in geeigneter Form darüber.

4.3 Aktualisierung der Strategie, Controlling und Berichterstattung, Wirksamkeitsprüfung

Der Bundesrat aktualisiert den Aktionsplan (Ziffer 3) im Rhythmus der Legislaturperioden. Die Ziffern 2 (Leitlinien) und 4 (Zuständigkeiten und Begleitmassnahmen) bleiben langfristig gültig und werden nur bei Bedarf angepasst.

Mit Hilfe eines Controllings zur Umsetzung der Strategie und einer periodischen Berichterstattung wird dem Bundesrat ermöglicht, auf sich verändernde Rahmenbedingungen rechtzeitig zu reagieren. Dabei übernimmt das Monitoring der Nachhaltigen Entwicklung (MONET), zusammen mit weiteren indikatorenbasierten Hinweisen zum Stand der Nachhaltigen Entwicklung, wie z.B. dem „ökologischen Fussabdruck“34, eine wichtige Rolle. MONET misst und dokumentiert die aktuelle Lage und Entwicklung der Schweiz hinsichtlich der sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Aspekte der Nachhaltigen Entwicklung und dient bei der nationalen Berichterstattung als Grundlage. Die Verwaltungseinheiten integrieren die Nachhaltige Entwicklung gemäss Strategie vermehrt in ihrer periodischen Berichterstattung zu einzelnen sektorpolitischen Geschäften oder Bereichen.

Artikel 170 BV verlangt von der Bundesversammlung, dafür zu sorgen, dass die Massnahmen des Bundes auf ihre Wirksamkeit überprüft werden. Der Bundesrat will die Wirkungsorientierung der Strategie Nachhaltige Entwicklung verstärken. Eine Evaluation nach vier Jahren ermöglicht im Hinblick auf die Aktualisierung des Aktionsplans eine rückblickende Gesamtbeurteilung von Vollzug, Wirkungen und Zielerreichung.

33 Während die SUP für EU-Mitgliedstaaten gestützt auf eine entsprechende Richtlinie verbindlich ist, befindet sie sich in der Schweiz noch in Abklärung. 34 Vgl. Interdepartementaler Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE): Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 – Bilanz und Empfehlungen für die Erneuerung. Bern 2007, Kapitel 4.1 und 4.2.