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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

4 ZUSTÄNDIGKEITEN UND BEGLEITMASSNAHMEN ZUR UMSETZUNG DER STRATEGIE

4.1 Zuständigkeiten, Zusammenarbeit auf Bundesebene und Finanzierung

Die Nachhaltige Entwicklung ist grundsätzlich nicht als Zusatzaufgabe des Bundes zu verstehen und möglichst in die ordentlichen Planungs- und Politiksteuerungsprozesse auf Ämter-, Departements- und Bundesratsstufe zu integrieren. Die Nachhaltige Entwicklung soll grundsätzlich keine Ausweitung der staatlichen Aktivität schaffen, sondern primär durch Prioritätensetzung und Umschichtung bei den bestehenden Ressourcen realisiert werden. Generell gilt dementsprechend für die Umsetzung der Strategie, dass keine neuen zusätzlichen Umsetzungsstrukturen vorgesehen sind. Die Finanzierung der einzelnen Massnahmen muss über die ordentlichen Budgetverfahren gesichert werden.

Für eine erfolgreiche Umsetzung der Strategie bedarf es einer klaren Bestimmung und Bezeichnung der Verantwortungsbereiche und der Strukturen. Die politische Verantwortung für die Strategie und den Aktionsplan trägt der Bundesrat. Für die konsequente Verfolgung der Strategie ist der Interdepartementale Ausschuss Nachhaltige Entwicklung (IDANE) zuständig. Dieser übernimmt folgende Aufgaben:

• Sicherstellung des Erfahrungsaustausches zwischen den einzelnen Verwaltungseinheiten;

• Zusammenstellung und Bewertung der Berichterstattung und der Evaluation der Strategie zuhanden des Bundesrates;

• Empfehlungen an den Bundesrat für die Weiterentwicklung der Politik der Nachhaltigen Entwicklung.

Der IDANE erfüllt somit die Rolle einer Informations-, Koordinations- und Diskussionsplattform für sämtliche nachhaltigkeitsrelevanten Tätigkeiten und Prozesse des Bundes. Zu diesem Zweck trifft sich dieses Gremium regelmässig. Im IDANE sind die offiziellen Vertreter der einzelnen Verwaltungseinheiten, welche die Beschlüsse des IDANE deren Geschäftsleitungen direkt vermitteln, sowie weitere bei der Umsetzung der Strategie direkt oder indirekt betroffene Mitarbeitende der Bundesverwaltung vertreten.

Jede Verwaltungseinheit ist verantwortlich für die Umsetzung der Strategie Nachhaltige Entwicklung in ihrer Organisation und für den Einbezug der dafür notwendigen finanziellen Ressourcen in ihre Finanzplanung. Für die Integration der Nachhaltigen Entwicklung bedarf es der Kenntnis der relevanten Grundsätze und Prinzipien. Dies erfordert gezielte Weiterbildungsanstrengungen. Die Verantwortung für die Umsetzung der Massnahmen des Aktionsplans liegt bei der jeweils federführenden Verwaltungseinheit. Im Sinne der Konsistenz und der Wirksamkeit führt diese gegebenenfalls Zusammenkünfte seiner Partner aus den Arbeitsgruppen des IDANE durch, die mit der Begleitung der Umsetzung der Massnahmen beauftragt sind. Die relevanten Informationen zu den einzelnen Massnahmen und deren Umsetzung werden im technischen Bericht zur Strategie zusammengestellt.

Dem ARE als Fachstelle für die Nachhaltige Entwicklung des Bundes obliegt der IDANE-Vorsitz. Das ARE führt als Geschäftsstelle für die Umsetzung der Strategie das Sekretariat des IDANE und bereitet dabei die Beschlüsse des Plenums vor. Neben der Gewährleistung der Koordination unter den Bundesämtern und der Erstellung eines detaillierten Programms für die Umsetzung der Strategie, stellt das ARE die Berichterstattung über den Verlauf der Umsetzung auf der Basis der Mitteilungen der Ämter zusammen, koordiniert die Evaluationsarbeiten, stellt die Kommunikation der Strategie sowohl auf Bundesebene als auch mit den weiteren Akteurgruppen sicher und pflegt einen Erfahrungsaustausch über die nationalen Strategien im europäischen Umfeld. In diesen Aufgaben wird das ARE durch die weiteren Mitglieder des als engeres Steuerungsgremium wirkenden IDANE-Büros unterstützt, nämlich: Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit (DEZA), Bundesamt für Umwelt (BA-FU), Bundesamt für Landwirtschaft (BLW) und Bundesamt für Gesundheit (BAG).