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Vernehmlassung 2007/50: Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011 · 44 Seiten

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Strategie Nachhaltige Entwicklung: Leitlinien und Aktionsplan 2008-2011

Version für die Anhörung (Juni 2007)

Massnahmen

Zur Förderung der Zusammenarbeit unter den Verwaltungseinheiten und der Integration der Nachhaltigkeitsprinzipien in den Sektorpolitiken beschliesst der Bundesrat folgende Massnahmen:

• Alle Verwaltungseinheiten berücksichtigen in ihren politischen Planungen die Strategie Nachhaltige Entwicklung und setzen diese im Rahmen der in der Finanzplanung eingestellten Mittel um. Sie weisen bei Vorlagen gegenüber dem Bundesrat die erfolgte Abstimmung mit der Strategie aus.

• Die Departemente und die im IDANE vertretenen Verwaltungseinheiten legen im Rahmen der Berichterstattung zur Strategie dar (siehe Ziffer 4.3), wie sie die Grundsätze der Strategie intern umsetzen.

• An gemeinsamen Projekten im Rahmen des IDANE beteiligen sich mitinteressierte IDANE-Verwaltungseinheiten und ergänzen die begrenzten finanziellen Mittel des ARE.

• Alle Verwaltungseinheiten fördern die Teilnahme von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an spezifischen Weiterbildungsangeboten zur Nachhaltigen Entwicklung.

• Der IDANE stellt gute Beispiele für die Nachhaltigkeitsintegration in den Sektorpolitiken zusammen und orientiert die Verwaltungseinheiten des Bundes und die Öffentlichkeit in geeigneter Form darüber.

4.2 Nachhaltigkeitsbeurteilung

Im Hinblick auf eine ausgewogene Berücksichtigung der drei Zieldimensionen (siehe Leitlinie 2.2) und auf die Verbesserung der Kohärenz der Politik (siehe Leitlinie 2.4) ist eine transparente Darlegung und Begründung der getroffenen Entscheide, die sich auf umfassende Unterlagen und eine frühzeitige Interessenabwägung abstützen müssen, ein sehr wichtiges Anliegen des Bundesrates. Die im Rahmen der Strategie Nachhaltige Entwicklung 2002 entwickelte Methodik der Nachhaltigkeitsbeurteilung31 (NHB) erfüllt die Anforderungen für diese Beurteilungen. Die NHB ist eine Beurteilungs- und Optimierungsmethode, die ermöglicht, die sozialen, ökonomischen und ökologischen Auswirkungen von politischen Vorhaben und Geschäften des Bundes auf Strategie-, Plan- und Programmebene zu beurteilen. Sie hilft Zielkonflikte offen zu legen und erlaubt, möglichst frühzeitig Verbesserungs- und Optimierungsvorschläge zu entwickeln und Varianten ins Spiel zu bringen. Im Zentrum der Methode steht die systematische Erfassung der direkten und indirekten, erwünschten und unerwünschten Wirkungen eines Vorhabens. Durch eine nachvollziehbare und integrale Abschätzung bzw. Beurteilung der Wirkungen wird Transparenz geschaffen. Die NHB beinhaltet neben der Beurteilung im engeren Sinn auch Grundsätze zum Vorgehen. Die NHB begleitet ein Vorhaben während dessen Entwicklung bis zum Schlussentscheid. Dabei kann eine NHB aus mehreren Zwischenbeurteilungen bestehen.

Im Rahmen der NHB sollen die Geschäfte und Vorhaben anhand der 15 inhaltlichen Nachhaltigkeitskriterien gemäss Leitlinie 2.2, der etwas stärker ausdifferenzierten 27 Kriterien des Interdepartementalen Ausschusses Nachhaltige Entwicklung (IDANE)32 oder von daraus abgeleiteten sektorspezifischen Nachhaltigkeitskriterien und –indikatoren beurteilt werden. Ausgangsbasis für deren Ableitung sind die genannten allgemeinen Kriteriensets, mit denen die sektoralen kompatibel sein müssen. Die Ermittlung von Wirkungen eines Vorhabens nach einem inhaltlichen Kriterienraster wird gemäss NHB-Rahmenkonzept mit Vorgaben dazu ergänzt, wie mit Zielkonflikten umzugehen ist und wie spezifische Einzelwirkungen zu bewerten sind (gemäss dem Konzept der „sensible sustainability“ bzw. der

„schwachen Nachhaltigkeit plus“, vgl. Leitlinie 2.2).

Eine NHB ist insbesondere bei neuen bedeutsamen und nachhaltigkeitsrelevanten Vorhaben legislatorischer, planerisch-konzeptioneller oder baulicher Natur vorzunehmen. Die Nachhaltigkeitsbeurteilung weist Schnittstellen zu bestehenden oder geplanten anderen Beurteilungsinstrumenten auf. Dabei ist auf legislatorischer Ebene die Regulierungsfolgenabschätzung (RFA) sowie bei Planungen,

welche Rahmenbedingungen für die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) unterliegende Projekte set-

31 Bundesamt für Raumentwicklung (ARE): Nachhaltigkeitsbeurteilung – Rahmenkonzept und methodische Grundlagen. Bern 2004 32 Siehe Anhang 3.