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Vernehmlassung 2007/52: Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens · 5 Seiten

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Verordnung Entwurf über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens

vom

Der Schweizerische Bundesrat,

gestützt auf die Artikel 11b Absatz 2, 21a Absatz 1 und 34 Absatz 1bis des

Bundesgesetzes vom 20. Dezember 1968 über das Verwaltungsverfahren1 (VwVG) sowie auf die Schlussbestimmung zur Änderung vom 17. Juni 2005 des VwVG,

verordnet:

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen

Art. 1 Gegenstand und Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die Modalitäten des elektronischen Verkehrs zwischen einer Partei und einer Verwaltungsbehörde des Bundes im Rahmen von Verfahren, auf die das VwVG Anwendung findet.

2 Sie ist anwendbar auf die Übermittlung von:

a. Eingaben, die im Hinblick auf den Erlass einer Verfügung im Sinne von Artikel 5 VwVG erfolgen;

b. Verfügungen im Sinne von Artikel 5 VwVG.

Art. 2 Anerkannte Plattformen für die sichere Zustellung

1 Plattformen für die sichere Zustellung (Zustellplattform) können anerkannt werden, wenn sie:

a. die Vorgaben von Artikel 8 des Bundesgesetzes vom 19. Dezember 20032 über die elektronische Signatur (ZertES) bezüglich Identifikation der sich registrierenden Personen einhalten;

b. für Identifikation, Signatur und Verschlüsselung Schlüsselpaare einsetzen, die auf Zertifikaten einer anerkannten Anbieterin von Zertifizierungsdiensten gemäss ZertES (anerkannte Anbieterin) basieren;

c. unverzüglich eine Quittung ausstellen mit dem Zeitpunkt des Eingangs einer Eingabe auf der Zustellplattform und mit einer Signatur, die auf einem Zertifikat einer anerkannten Anbieterin basiert;

AS …

1 SR 172.021

2 SR 943.03