Zusammenfassung Ergebnisse
Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 4 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht
Zusammenfassung der Vernehmlassungsergebnisse
1. Kantone
21:5 Kantone sind für eine Änderung von Artikel 41 BüG
Befürwortende Stellungnahmen:
AG, AI, AR, BE, BL, FR, GL, GR, JU, LU, NW, OW, SG, SH, SO, SZ, TG, TI, UR, VD, VS
Ablehnende Stellungnahmen:
BS, GE, NE, ZG, ZH
Vorschläge
• Mehr zusätzliche personelle Ressourcen für den Bund (AG, BS, GR, SG, TG)
• finanzielle Abgeltung des Aufwands der Kantone im Zusammenhang mit der Befragung von Personen im Rahmen von Nichtigkeitsverfahren (AG, BL, BS).
• Erfordernis des "Erschleichens" aus Artikel 41 BüG streichen (AG).
• Regelung der Nichtigerklärung durch Bestimmung ergänzen, wonach der Bund ermächtigt wird, die Kantonen mit den erforderlichen Abklärungen zu beauftragen (AG).
• Nichtigerklärung soll dazu führen, dass die betroffene Person Aufenthaltsrecht in der Schweiz verliert (GR, ZG).
• Ausdehnung der Verjährungsfrist von 5 auf 10 statt nur auf 8 Jahre (NW, UR, VD,
VS).
• Analog der Regelung in Art. 97 Abs. 3 StGB (Strafgesetzbuch) ist zu prüfen, die Verjährung in jedem Fall nicht eintreten zu lassen, wenn vor Ablauf der - absoluten - Verjährungsfrist eine erstinstanzliche Entscheidung ergangen ist (NW, SZ, UR).
• Die neuen Bestimmungen sollten mittels einer Anpassung der Übergangsbestimmung von Artikel 57 BüG auch auf laufende Verfahren angewendet werden (NW, SZ, UR).
• Bereits vor der Einbürgerung sollten - um spätere Missbräuche zu verhindern - vom BFM Frepo-Dossiers beigezogen werden (SO).
• Prüfen, inwieweit ausländerrechtliche Konsequenzen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erstinstanzlichen Entscheid über die Nichtigkeit der Einbürgerung direkt durchgesetzt werden können (SG).
• Im präventiven Sinne sollte das Erfordernis der Integration schon während des Einbürgerungsverfahrens anhand entsprechender detaillierterer Erhebungsberichte strenger überprüft werden (VD).
Ergebnis der Konsultation der Kantone
Die Vernehmlassung hat gezeigt, dass die Kantone das Thema "Missbrauchsbekämpfung" ernst nehmen und damit schon viele Erfahrungen gesammelt haben. Allerdings wird das Ausmass missbräuchlicher Einbürgerungen von den Kantonen sehr unterschiedlich wahrgenommen. Etliche Stellungnahmen sind sehr ausführlich. Es zeigt sich, dass eine grosse