Zusammenfassung Ergebnisse
Vernehmlassung 2007/56: 06.414 Parlamentarische Initiative. Änderung Bürgerrechtsgesetz. Nichtigkeitserklärung. Fristerstreckung · 4 Seiten
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Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD
Bundesamt für Migration BFM
Direktionsbereich Bürgerrecht, Integration und Bundesbeiträge Sektion Bürgerrecht
Mehrheit der Kantone einer Verschärfung von Artikel 41 BüG zustimmt. Die Vernehmlassung bei Parteien und Organisationen ergibt in diesem Punkt ein ganz anderes Resultat.
Immerhin fordern fünf Kantone zusätzliche personelle Ressourcen für den Bund, um effektiver gegen Missbräuche vorzugehen. Es wird teilweise sogar die Ansicht vertreten, dies könnte effektiver sein als eine Ausdehnung der Frist zur Nichtigerklärung von fünf auf acht Jahre. Es zeigt sich auch eine gewisse Unzufriedenheit einzelner Kantone, dass sie für ihre Aufwendungen im Nichtigkeitsverfahren nicht vom Bund entschädigt werden.
2. Politische Parteien
3:2 politische Parteien sind für eine Änderung von Artikel 41 BüG
Befürwortende Stellungnahmen:
SVP, FDP, CVP
Ablehnende Stellungnahmen:
SP, Grüne Partei der Schweiz
Verzicht auf Vernehmlassung:
Weitere in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien
Vorschläge:
• Ausdehnung der Verjährungsfrist von 5 auf 10 statt nur auf 8 Jahre (SVP).
• Artikel 41 Absatz 3 BüG muss zumindest dahingehend geändert werden, dass den Rechten des Kindes sowie dem Kindesschutz gebührend Rechnung getragen wird (Grüne Partei der Schweiz).
Ergebnis der Konsultation der politischen Parteien
Bei den politischen Parteien ist die Vernehmlassung nicht auf dasselbe grosse Echo gestossen wie bei den Kantonen. Als Ergebnis lässt sich festhalten, dass die SP und die Grüne Partei der Schweiz gegen eine Verschärfung von Artikel 41 BüG sind, vor allem mit dem Argument, dass die geltende Regelung genüge, um Missbräuche effizient zu bekämpfen. SVP, FDP und CVP hingegen versprechen sich durch eine Ausdehnung der Verjährungsfrist eine effizientere Missbrauchsbekämpfung.