Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/59: Verordnung des UVEK über das nationale Emissionshandelsregister · 6 Seiten
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Zugriff auf den EU-Markt ermöglichen und somit international gleiche Voraussetzungen schaffen. Insbesondere auch die grossen Elektrizitätsunternehmen wie die AXPO Holding AG (AXPO), Aare-Tessin AG für Elektrizität (ATEL), Nordostschweizerische Kraftwerke AG (NOK), Elektrizitäts-Gesellschaft Laufenburg AG (EGL), die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) und der Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen (VSE) legen grossen Wert auf die Anbindung der Schweiz an das EU-ETS. Dies u.a. um Wettbewerbsnachteile bei der Kompensation von CO2- Emissionen von neuen Gaskraftwerken zu verhindern.
4 DETAILLIERTE ERGEBNISSE
Im Folgenden werden die Kommentare und Anträge zu den einzelnen Artikeln wiedergegeben.
Artikel 1 Grundsatz
Die grossen Elektrizitätsunternehmen sowie der VSE beantragen, den Artikel einerseits dahingehend zu präzisieren, dass das nationale Emissionshandelsregister nicht nur die Emissionsgutschriften gemäss Kyoto-Protokoll (Emissionsrechte und Zertifikate aus CDM/JI) umfasst, sondern auch die in der Schweiz durch Reduktionsprojekte erzielten und vom BAFU/BFE anerkannten CO2-Reduktionen. Diese sollen frei handel- und übertragbar sowie unbeschränkt gültig sein.
Artikel 2 Konti
Um den bürokratischen Zusatzaufwand zu minimieren, beantragen die IGEB und die Energie-Agentur der Wirtschaft (EnAW), dass der Einzelantrag auf Befreiung von der CO2-Abgabe auch gleichzeitig als Antrag für die Eröffnung eines Betreiberkontos im nationalen Emissionshandelsregister gilt.
Artikel 4 Entzug der Emissionsrechte
Bei einer Schliessung oder Teilschliessung eines Betriebs sollen die freiwerdenden Emissionsrechte eines einzelnen Standorts einer Unternehmensgruppe, Branche oder der energieintensiven Industrie abgetreten werden können (IGEB). Die Stiftung Klimarappen schlägt vor, dass bei einer Teilschliessung dem Unternehmen nur die von der Teilschliessung betroffenen, zugeteilten Emissionsrechte entzogen werden sollen. Die Energie Ouest Suisse (EOS) beantragt, dass Emissionsrechte nicht entzogen werden, wenn das Unternehmen die Produktion von teilweise oder vollständig stillgelegten Anlagen mit einer oder mehrerer neuer Anlagen übernimmt.