Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/59: Verordnung des UVEK über das nationale Emissionshandelsregister · 6 Seiten
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Die IGEB beantragt die Ergänzung des Artikels dahingehend, dass die freie Handelbarkeit von Emissionsgutschriften auch für internationale Transaktionen, insbesondere mit dem EU-ETS, gilt.
Die Elektrizitätsunternehmen beantragen die Präzisierung über die maximale Zeit, die eine Übertragung in Anspruch nehmen soll. Eine Übertragung sollte sogleich nach Eingabe, spätestens aber innerhalb 24 Stunden erfolgen.
Artikel 8 Haftungsausschluss
Die IGEB und die cemsuisse beantragen, dass der Zugang zum nationalen Emissionshandelsregister während Wartungsarbeiten geschlossen wird. Diese eingeschränkte Verfügbarkeit des Registers soll verhindern, dass Unternehmen mit dem unbegründeten Verlust von Emissionsgutschriften konfrontiert werden.
Die Schweizerische Gesellschaft für Chemische Industrie (SGCI) ist mit der generellen Entlastung des BAFU bei mangelhafter Übertragungen nicht einverstanden und beantragt einen differenzierten Haftungsausschluss. So soll das BAFU haftbar sein, wenn es mangelhafte Übertragungen leichtfertig, fahrlässig oder gar absichtlich verursacht. Ähnlich
äussert sich die Fédération des Entreprises Romandes.
Artikel 10 Gebühren
Die EnAW und die Stiftung Klimarappen empfinden die Erhebung der Gebühren nach Aufwand als undurchsichtig. Die EnAW schlägt denn auch eine Pauschale vor, wenn der Zugang zum Register nicht gratis angeboten werden kann.
Artikel 11 Datenschutz
Die Interessensgruppen Umwelt und Energie beantragen aus Transparenzgründen die Präzisierung, dass nur die Daten nicht veröffentlicht werden, die vom
Datenschutzbeauftragten als „besonders schützenswert“ beurteilt wurden.
Andere Kommentare
Die IGEB empfindet die in den Allgemeinen Bedingungen genannte Pflicht, das Passwort jeweils nach zwei Monaten zu ändern, als nicht zumutbar.
Die EnAW schlägt vor, dass zwischen dem Emissionshandelsregister und dem Monitoringsystem eine Schnittstelle für alle Unternehmen mit Verpflichtung geschaffen wird. Alternativ soll der EnAW ein Sammelzugang auf die Konten der von ihr begleiteten Firmen gewährt werden.