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Vernehmlassung 2007/64: 06.458 Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative · 6 Seiten
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Art. 140 Abs. 2 Bst. b
2 Dem Volk werden zur Abstimmung unterbreitet:
b. Aufgehoben
Art. 156 Abs. 3 Bst. b
3 Das Gesetz sieht Bestimmungen vor, um sicherzustellen, dass bei Uneinigkeit der Räte Beschlüsse zu Stande kommen über:
b. Aufgehoben
II
Dieser Bundesbeschluss tritt nur in Kraft, wenn der Bundesbeschluss vom .... über den Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative von Volk und Ständen angenommen wird.
III
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.