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Vernehmlassung 2007/64: 06.458 Pa.Iv. Verzicht auf die Einführung der allgemeinen Volksinitiative · 6 Seiten
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Vorschlag der Minderheit II (Müller Philipp, Burkhalter, Engelberger, Fluri)
Bundesbeschluss über das Abstimmungsverfahren bei einander widersprechenden formulierten Volksinitiativen
Vorentwurf
vom
Die Bundesversammlung der Schweizerischen Eidgenossenschaft,
nach Einsicht in den Bericht der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates vom9
und in die Stellungnahme des Bundesrates vom10
beschliesst:
I
Die Bundesverfassung11 wird wie folgt geändert:
Art. 139c Abstimmung über einander widersprechende formulierte Volksinitiativen
1 Zwei Volksinitiativen, die einander rechtlich unmittelbar widersprechen, können Volk und Ständen am gleichen Abstimmungstermin unterbreitet werden. Die Unterbreitung eines Gegenentwurfs ist in diesem Fall ausgeschlossen.
2 Das Verfahren richtet sich sinngemäss nach Artikel 139b.
II
Dieser Beschluss untersteht der Abstimmung des Volkes und der Stände.
9 BBl 2007 …
10 BBl 2007 …
11 SR 101