Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/67: Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken · 6 Seiten

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de l’environnement)

Neuenburg (Service de l’énergie) X X

Wallis X X

Weitere:

Allianz für eine verantwortungsvolle X

Klimapolitik

Centre Patronal CP X

Economiesuisse X X

Energieforum Schweiz ES X Swisselectric, VSE,

VSG

Kronospan Schweiz AG X

Kontaktstelle Umwelt KSU X

Noé21 X

Schweizerische Energie-Stiftung X X

SES

Schweizerischer Energierat X

Verein megagas.ch X

3 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE

Zahlreichende Stellungnehmende sind vom Verordnungsentwurf enttäuscht, insbesondere die Elektrizitätsbranche. Einige wenige stimmen hingegen dem Entwurf insgesamt zu (SES, Noé21, Kt. Basel-Landschaft, Kt. Neuenburg).

Betreffend die vorgeschriebenen CO2-Kompensationsleistungen können die Positionen folgendermassen grob kategorisiert werden:

• Grundsätzlich dagegen, dass 100% der Emissionen kompensiert werden müssen. (BKW, EOS, Kt. Wallis)

• Es soll nicht zwischen Kompensationen im In- und Ausland unterschieden werden. (RE, VSE, VSG)

• 50% sollen generell im Ausland kompensiert werden dürfen. (Romande Energie, Centre Patronal)

• 50% sollen unter bestimmten Bedingungen im Ausland kompensiert werden dürfen. (Energieforum Schweiz, Kronospan)

• 30% sollen maximal im Ausland kompensiert werden dürfen (ohne Ausnahme). (Noé21, megagas.ch)

• Weniger als 30% sollen im Ausland kompensiert werden dürfen. (SES)

Fast alle Stellungsnehmende stört, dass in der Verordnung nicht festgehalten ist, dass und unter welchen konkreten Bedingungen der Auslandanteil bei Versorgungsengpässen auf 50% erhöht werden kann.

Bezüglich des Zeitpunkts des Kompensationsvertragsabschlusses sind viele Stellungnehmende der Meinung, dass ein Abschluss im Voraus sehr problematisch oder ganz unmöglich ist. (Centre Patronal, Elektrizitätsbranche, Economiesuisse, ES)