Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2007/67: Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken · 6 Seiten
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de l’environnement)
Neuenburg (Service de l’énergie) X X
Wallis X X
Weitere:
Allianz für eine verantwortungsvolle X
Klimapolitik
Centre Patronal CP X
Economiesuisse X X
Energieforum Schweiz ES X Swisselectric, VSE,
VSG
Kronospan Schweiz AG X
Kontaktstelle Umwelt KSU X
Noé21 X
Schweizerische Energie-Stiftung X X
SES
Schweizerischer Energierat X
Verein megagas.ch X
3 ZUSAMMENFASSUNG DER ERGEBNISSE
Zahlreichende Stellungnehmende sind vom Verordnungsentwurf enttäuscht, insbesondere die Elektrizitätsbranche. Einige wenige stimmen hingegen dem Entwurf insgesamt zu (SES, Noé21, Kt. Basel-Landschaft, Kt. Neuenburg).
Betreffend die vorgeschriebenen CO2-Kompensationsleistungen können die Positionen folgendermassen grob kategorisiert werden:
• Grundsätzlich dagegen, dass 100% der Emissionen kompensiert werden müssen. (BKW, EOS, Kt. Wallis)
• Es soll nicht zwischen Kompensationen im In- und Ausland unterschieden werden. (RE, VSE, VSG)
• 50% sollen generell im Ausland kompensiert werden dürfen. (Romande Energie, Centre Patronal)
• 50% sollen unter bestimmten Bedingungen im Ausland kompensiert werden dürfen. (Energieforum Schweiz, Kronospan)
• 30% sollen maximal im Ausland kompensiert werden dürfen (ohne Ausnahme). (Noé21, megagas.ch)
• Weniger als 30% sollen im Ausland kompensiert werden dürfen. (SES)
Fast alle Stellungsnehmende stört, dass in der Verordnung nicht festgehalten ist, dass und unter welchen konkreten Bedingungen der Auslandanteil bei Versorgungsengpässen auf 50% erhöht werden kann.
Bezüglich des Zeitpunkts des Kompensationsvertragsabschlusses sind viele Stellungnehmende der Meinung, dass ein Abschluss im Voraus sehr problematisch oder ganz unmöglich ist. (Centre Patronal, Elektrizitätsbranche, Economiesuisse, ES)