Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2007/67: Verordnung über die Kompensation der CO2-Emissionen von Gaskombikraftwerken · 6 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 4Fedlex · Ergebnisbericht

- 4 -

4 ALLGEMEINE ERGEBNISSE

Insbesondere die Elektrizitätsbranche vertritt die Ansicht, dass eine Beschränkung des Anteils ausländischer Kompensationen die Rahmenbedingungen für Gaskraftwerke derart verschlechtert, dass sie wirtschaftlich nicht oder kaum noch rentabel sind. Die Energiebranche weist die Verantwortung für eine mögliche Stromversorgungslücke als Folge dieses Verordnungsentwurfs klar zurück.

Die Elektrizitätsbranche ist der Ansicht, dass Schweizer Gaskombikraftwerke aufgrund dieser Verordnung gegenüber ausländischen massiv benachteiligt würden. Die Kosten für den Bau und den Betrieb dürfen in der Schweiz nicht höher sein. Für die Elektrizitätsbranche und das Energieforum Schweiz steht diese Verordnung in klarem Widerspruch zur dritten Säule der Bundesratsstrategie „Grosskraftwerke“. Schweizerische Gaskombikraftwerke seien hinsichtlich Versorgungssicherheit und Ökologie gegenüber den aufgrund der Stromlücke nötigen Stromimporten aus dem Ausland vorzuziehen. Zudem habe die Verordnung negative Folgen für die Schweizer Volkswirtschaft, da die Strompreise durch die Importe stiegen und Investitionen anstatt in der Schweiz im Ausland getätigt würden.

EOS sieht durch den Verordnungsentwurf die Elektrizitätsversorgung zu einem tragbaren Preis und die internationale Wettbewerbsfähigkeit gefährdet. Sie ist zudem der Ansicht, dass der Verordnungsentwurf nicht mit dem Kyoto-Protokoll vereinbar sei. Nach EOS und dem Kt. Wallis sollen die Emissionen im Basisjahr 1990 von den Kompensationsleistungen in Abzug gebracht werden können.

Gemäss Swisselectric sei es realitätsfremd, dass die CO2-Emissionen bis Ende 2012 vollständig kompensiert werden müssen.

SES und der Kt. Basel-Landschaft begrüssen, dass mit einer Übergangsverordnung Rechtssicherheit und eine nationale Regelung geschaffen werden. Für SES und Noé21 ist es wichtig, dass die Supplementarität zwingend eingehalten wird. SES will zudem die Bewilligung neuer fossiler Grosskraftwerke an den Nachweis knüpfen, dass die Einsparung der entsprechenden Energiemenge volkswirtschaftlich erheblich unvorteilhafter wäre.

5 DETAILLIERTE ERGEBNISSE

Im Folgenden werden die Kommentare und Anträge zu den einzelnen Artikeln wiedergegeben.

Artikel 2 Auslandanteil

Fast alle Stellungnehmende stört, dass in der Verordnung nicht festgehalten ist, dass der Auslandanteil bei Versorgungsengpässen auf 50 % erhöht werden kann. Es wird gewünscht, dass in der Verordnung konkrete Bestimmungen definiert werden, nach denen der Bundesrat den Anteil auf 50 % erhöhen kann. Economiesuisse fordert diesbezüglich eine Quantifizierung von kritischen Grenzwerten der Versorgung. Zudem müsse berück-