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Vernehmlassung 2007/7: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten (Druckgeräteverwendungsverordnung) · 5 Seiten
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Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei der Verwendung von Druckgeräten AS 2006
4. Abschnitt: Schlussbestimmungen
Art. 18 Aufhebung und Änderung bisherigen Rechts
1Folgende Verordnungen werden aufgehoben:
1. Verordnung vom 19. März 193811 betreffend Aufstellung und Betrieb von Druckbehältern;
2. Verordnung vom 9. April 192512 betreffend Aufstellung und Betrieb von Dampfkesseln und Dampfgefässen.
2Die Verordnung vom 19. Dezember 198313 über die Unfallverhütung (VUV) wird wie folgt geändert:
Art. 49 Abs. 2 Ziffer 11
11. Druckgeräte
Art. 19 Übergangsbestimmung für wiederkehrende Kontrollen nach dem
bisherigen Recht
Vor Inkrafttreten dieser Verordnung verwendete Druckgeräte, für die eine Bewilligungspflicht besteht, bleiben dem bisherigen Recht bis zur nächsten inneren Untersuchung unterstellt. Eine frühere Unterstellung unter die Bestimmungen dieser Verordnung ist nach Absprache mit der Fachorganisation möglich.
Art. 20 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am....... in Kraft.
1. Januar 2007 Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Der Bundespräsident: Pascal Couchepin Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz
10 SR 832.30
11 AS 1938 ......
12 AS 1925 ......
13 SR 832.30