Vorlage und Bericht

Vernehmlassung 2007/73: Ausführungsbestimmungen zur Agrarpolitik 2011: Zweites Verordnungspaket · 188 Seiten

Fedlex · Vorlage · Seite 32Fedlex · Vorlage

Direktzahlungsverordnung

Erhöhung Zusatzbeitrag für die offene Ackerfläche und die Dauerkulturen

• Der Zusatzbeitrag für die offene Ackerfläche und die Dauerkulturen wird gemäss Vorschlag in der Botschaft zur AP 2011 von 450 auf 600 Franken je ha erhöht.

Verwendung der Daten der Tierverkehr-Datenbank zur Berechnung des massgebenden

Rindviehbestandes

• Im Anhang zur Landwirtschaftlichen Begriffsverordnung werden die Tierkategorien beim Rindvieh und die entsprechenden GVE-Faktoren angepasst. Die Tierkategorien sollen mit Ausnahme bei den Kühen nur noch auf Grund des Alters unterschieden werden. Bei den Kühen ist nach wie vor eine Differenzierung zwischen Milchkühen (gemolkene Kühe) sowie anderen Kühen (Mutter- und Ammenkühen, Ausmastkühe) angezeigt (Evaluation, Statistik, Beiträge). Für die Berechnung des massgebenden Rindviehbestandes soll künftig der durchschnittlich auf dem Betrieb gehaltene Bestand vom 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des Beitragsjahres berücksichtigt werden. Damit wird die Stichtagsproblematik beim Rindvieh eliminiert. Zudem werden die Beiträge künftig die saisonale Haltung nicht mehr beeinflussen. Die Identitas AG wird mit den nötigen Ergänzungen der TVD im EDV-technischen und organisatorischen Bereich beauftragt. Die Landwirtschaftsämter sollen die Rindviehbestände direkt bei der TVD beziehen. Für die übrigen Tierarten bleibt das bisherige Erhebungsverfahren unverändert bestehen.

RGVE-Beiträge

• Bei den RGVE-Beiträgen bleiben weiterhin die drei Beitragskategorien erhalten. Für Tiere der Rindergattung, Wasserbüffel, Bisons, Tiere der Pferdegattung sowie Milchschafe und Milchziegen wird ein Beitrag von 660 Franken je RGVE festgelegt.

Für die übrigen Raufutter verzehrenden Nutztiere (RGVE) beträgt der Beitragsansatz neu 500 Franken je RGVE.

Für die innerhalb der Beitragsbegrenzung vom Milchabzug betroffenen RGVE wird der Beitragsansatz auf 430 Franken je RGVE erhöht.

• Gemäss Konzept in der Botschaft zur AP2011 wird neu die Mais- und Futterrübenfläche in der Beitragsbegrenzung (Förderlimite) angerechnet.

TEP-Beiträge

• An Stelle der Limitierung auf 20 RGVE wird der beitragsberechtigte Bestand neu analog zu den RGVE-Beiträgen durch die Förderlimite begrenzt. Die Beitragsansätze werden in allen Produktionszonen um 40 Franken je RGVE erhöht. Die TEP-Beiträge unterliegen der ordentlichen Beitragsabstufung (Art. 20).

Beiträge für Bunt- und Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen und Säume auf Ackerland

• Die Beiträge für Buntbrachen, Rotationsbrachen, Ackerschonstreifen und Säume auf Ackerland werden um 200 Franken/ha reduziert. Diese Anpassung entspricht der Erhöhung des Zusatzbeitrages für offene Ackerflächen seit dem Jahr 2007. Damit bleibt das Stützungsniveau dieser Flächen gleich hoch wie im Jahr 2006. Selbst mit der Beibehaltung des bisherigen Stützungsniveaus nimmt die wirtschaftliche Attraktivität dieser Ökoausgleichsflächen relativ zu (tiefere Produktpreise im Ackerbau).

Ethobeiträge

• Das RAUS-Programm für Bisons und Hirsche wird aufgehoben.

• Einführung von BTS-Beiträgen für Pferde.

• Die RAUS-Beiträge für Zuchtsauen werden neu in Beiträge für säugende Zuchtsauen und Beiträge für andere Zuchtsauen differenziert.