Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten
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Einleitung und Übersicht
Im letzten Vierteljahrhundert konnten in der Verkehrssicherheit erhebliche Fortschritte erzielt werden. Mussten im Jahr 1971 noch 1'773 getötete Personen verzeichnet werden, waren es im Jahr 2007 noch deren 384. In diesem Zeitraum konnte auch die Anzahl der Schwerverletzten deutlich gesenkt werden. Diese erfreuliche Entwicklung darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass der Strassenverkehr immer noch zu viele Tote und schwerverletzte Personen fordert. Die Anzahl Schwerverletzte konnte in den letzten Jahren praktisch nicht reduziert werden.
In der Vergangenheit konnten mit Einzelmassnahmen wie beispielsweise Tempolimiten, dem Gurten- oder Helmtragobligatorium beträchtliche Erfolge verbucht werden. Eine weitere markante Steigerung der Verkehrssicherheit ist möglich, wenn ein breiterer Ansatz gewählt wird, der in einem nationalen Verkehrssicherheitsprogramm die unterschiedlichen Unfallfaktoren gleichzeitig positiv beeinflusst. Im Zentrum stehen dabei nicht neue Verkehrsregeln, sondern Massnahmen zur wirksameren Umsetzung bestehender Regeln und Standards. Diesen Ansatz verfolgen auch die EU-Kommission und der Verkehrsministerrat der europäischen Staaten. Auch einzelne europäische Länder haben in den letzten Jahren einen nationalen Aktionsplan beziehungsweise ein Verkehrssicherheitsprogramm und/oder quantifizierte Verkehrssicherheitsziele festgelegt, so zum Beispiel Deutschland, Frankreich, Österreich, Schweden, Dänemark.
Das Bundesamt für Strassen (ASTRA) hat im Auftrag des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) in Zusammenarbeit mit Fachorganisationen, Interessenverbänden, Kantons- und Gemeindebehörden, Wirtschaft und Politik ein Handlungsprogramm für mehr Sicherheit im Strassenverkehr (Via sicura) erarbeitet. Via sicura fügt sich nahtlos in die Reihe nationaler Verkehrssicherheits-Programme ein und zeigt auf, wie das bundesrätliche Ziel, „die Anzahl der im Strassenverkehr getöteten und schwer verletzten Personen innerhalb von zehn Jahren signifikant zu senken“, erreicht werden kann. Es verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, das heisst die vorgeschlagenen Einzelmassnahmen sind aufeinander abgestimmt und entfalten ihre optimale Wirkung nur, wenn sie miteinander kombiniert werden. Dies bedeutet nicht zwangsläufig, dass alle im Schlussbericht Via sicura aufgelisteten Einzelmassnahmen umgesetzt werden müssen. Wenn nicht alle Einzelmassnahmen im Vernehmlassungsverfahren Zustimmung finden sollten, werden die (übrigen) zur Umsetzung vorgeschlagenen Massnahmen wiederum aufeinander abgestimmt zu einem Gesamtpaket geschnürt, damit eine optimale Wirkung erzielt werden kann.
Ihrem Inhalt entsprechend können die Einzelmassnahmen wie folgt eingeteilt werden: Verhalten der Verkehrsteilnehmenden, Sicherheit der Fahrzeuge, Sicherheit der Strasseninfrastruktur, Leistungen und Qualität des Rettungswesens, gesellschaftliches Problembewusstsein.
Das menschliche (Fehl-)Verhalten bildet die Hauptursache von Verkehrsunfällen. Einzelne Massnahmen sollen deshalb das menschliche Verhalten positiv beeinflussen. Angesetzt wird bei der Fahreignung (rechtzeitiges Erkennen von Beeinträchtigungen), der Fahrfähigkeit und den Möglichkeiten, die Fahrunfähigkeit effizienter festzustellen, sowie der Fahrkompetenz, die nach dem Prinzip des lebenslangen Lernens dauernd erhalten bleiben und weiter entwickelt werden soll.