Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2007/74: Via sicura; Handlungsprogramm des Bundes für mehr Sicherheit im Strassenverkehr · 59 Seiten
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Auch technische Vorkehrungen an den Fahrzeugen sollen zur Verringerung der Unfallgefahr und zur Erhöhung der Sicherheit sowohl der Insassen als auch der andern Verkehrsteilnehmenden beitragen. Diese Neuerungen sollen aber zu keinen technischen Handelshemmnissen führen und deshalb liegt der Schwerpunkt der Aktivitäten auf internationaler Ebene.
Die Massnahmen zur Verbesserung der Strasseninfrastruktur orientieren sich einerseits am Prinzip der Fehler verzeihenden Strasse ("forgiving roads") und andererseits daran, dass Ausgestaltung, Betrieb und Unterhalt der Strasse nicht die Ursache für Verkehrsunfälle bilden dürfen. Im Mittelpunkt stehen hier die systematische Erfassung und Beseitigung von Unfallschwerpunkten und Gefahrenstellen.
Das Rettungswesen in der Schweiz ist zwar auf einem hohen Niveau, kann aber noch verbessert werden. Oft dauert es zu lange, bis die Rettungskräfte am Unfallort eintreffen oder die Unfallopfer ärztlich versorgt werden können. Die Rettungskette kann noch optimiert werden.
In der Wahrnehmung von Gesellschaft, Wirtschaft und Politik geniesst die Strassenverkehrs-Mobilität einen sehr hohen Stellenwert, noch nicht aber die Sicherheit dieser Mobilität. Schwere und schwerste Unfälle im Strassenverkehr werden als Risiko in Kauf genommen, obwohl diese weitgehend vermeidbar wären. Hier sollte durch verstärkte Sensibilisierung und Information ein Umdenken eingeleitet werden.
Einige der Massnahmen von Via sicura bedingen Änderungen des Bundesrechts auf Gesetzesstufe, andere können auf Verordnungsstufe geregelt werden und bei einigen reichen für die Umsetzung die bereits bestehen rechtlichen Grundlagen aus oder es sind keine erforderlich. Um die Übersicht über das vollständige Paket zu gewährleisten, sind alle Massnahmen im erläuternden Bericht aufgeführt.
Gleichzeitig enthalten der Gesetzesentwurf und der erläuternde Bericht weitere Änderungen, insbesondere die vom Parlament zur Bekämpfung der Raser-Problematik in Auftrag gegebenen Massnahmen.
Strassenverkehrssicherheit ist eine Aufgabe, für die sowohl der Bund als auch die Kantone zuständig sind. Der Bund ist für die Rechtsetzung sowie Bau, Betrieb und Unterhalt des Nationalstrassennetzes, die Kantone für den Vollzug und Durchsetzung der Vorschriften sowie Bau, Unterhalt und Betrieb des übrigen Strassennetzes zuständig. Die Kantone setzen ihre Mittel nach eigenen Prioritäten ein. Anliegen der Verkehrssicherheit stehen daher immer in Konkurrenz zu andern Aufgaben der Kantone. Die Umsetzung teurer, aber auch besonders wirksamer Massnahmen lässt sich deshalb mit einem Beitrag an die Finanzierung erleichtern. Im Teil „Finanzierung“ und „Varianten für die Umsetzung von Via sicura“ werden Gesetzesänderungen zur Diskussion gestellt, die dafür sorgen, dass für die Umsetzung der Verkehrssicherheitsmassnahmen in den Kantonen und Gemeinden Mittel bereitgestellt werden. Die Varianten unterscheiden sich im Umfang dieser Mittel (45 – 300 Mio. Franken pro Jahr) und in der Art der Finanzierung (Verwendung von 50 % der Einnahmen aus den Verkehrsbussen und/oder Erhöhung des Zuschlags auf der Motorfahrzeug-Haftpflichtversicherungsprämie auf neu 2,5 oder 5 %).