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Vernehmlassung 2007/8: Änderung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) · 5 Seiten
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Art. 20 Abs. 2 erster Satz
2 Wer vor dem 1. Juli 2000 einen von einer Kantons- oder Gemeindebehörde anerkannten Kranführerausweis oder einen gleichwertigen Ausweis erlangt hat, kann bei der SUVA einen Kranführerausweis der Kategorie A oder B beantragen. …
Art. 21 Abs. 1 und 2
Betrifft nur den französischen Text.
Art. 21a Übergangsbestimmung zur Änderung vom …
Für Raupenkrane, Anhängerkrane, mit Seilwinde ausgerüstete Schienenkrane und Teleskopstapler sowie Lastwagenladekrane mit einem Lastmoment von mehr als 400 000 Nm oder einer Auslegerlänge von mehr als 22 m gelten die Anforderungen nach Artikel 5 Absatz 2 sowie 15 Absatz 3 ab dem 1. Januar 2010.
II
Diese Änderung tritt am 1. August 2007 in Kraft.
... Im Namen des Schweizerischen Bundesrates
Die Bundespräsidentin: Micheline Calmy-Rey Die Bundeskanzlerin: Annemarie Huber-Hotz