Bericht Beilage

Vernehmlassung 2007/8: Änderung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) · 5 Seiten

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Ebenso nehmen wir positiv zum vorliegenden Entwurf der EKAS-Richtlinie "Kranführer-

ausbildung" Stellung, wobei eine abschliessende Beurteilung erst nach Vorliegen der

definitiven Version möglich sein wird.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die geänderte Kranverordnung möglichst

rasch in Kraft gesetzt wird, um weiterhin eine konsequente flächendeckende Ausbildung

und Prüfung von Kranführern zu gewährleisten. Die erwähnte EKAS-Richtlinie soll ab

dem gleichen Datum gelten. Aus unserer Sicht ist ihre definitive Ausarbeitung deshalb

unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Der Schweizerische Verband Dach und Wand hat die vorliegenden Entwürfe studiert Schweiz. Ver-

band für Dach und mit unseren Anliegen verglichen.

und Wand Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Kranverordnung und der Entwurf der EKAS- (SVDW) Richtlinie "Kranführerausbildung" findet unsere Zustimmung.

Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt die vorliegende Fassung der Ver- Gwerkschaft

UNIA ordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung), zu deren Ausar-

beitung unsere Vertreter aktiv beigetragen haben.

Ebenso nehmen wir positiv zum vorliegenden Entwurf der EKAS-Richtlinie "Kranführer-

ausbildung" Stellung, wobei eine abschliessende Beurteilung erst nach Vorliegen der

definitiven Version möglich sein wird.

Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die geänderte Kranverordnung möglichst

rasch in Kraft gesetzt wird, um weiterhin eine konsequente flächendeckende Ausbildung

und Prüfung von Kranführern zu gewährleisten. Die erwähnte EKAS-Richtlinie soll ab

dem gleichen Datum gelten. Aus unserer Sicht ist ihre definitive Ausarbeitung deshalb

unverzüglich an die Hand zu nehmen.

Der Fassung Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) Gewerkschaft

syna stimmen wir zu. Ebenfalls unterstützen wir den Entwurf der EKAS-Richtlinie "Kranführer-

ausbildung", wobei eine endgültige Beurteilung erst nach Vorliegen der definitiven

Version möglich sein wird.

Uns als Syna ist besonders wichtig, dass die geänderte Kranverordnung so rasch als

möglich in Kraft gesetzt wird, damit auch weiterhin eine stetig flächendeckende Aus-

bildung und Prüfung von Kranführern garantiert werden kann. Die EKAS-Richtlinie soll

ab dem gleichen Zeitpunkt gelten. Von unserem Standpunkt aus, ist deren definitive

Ausarbeitung umgehend voranzutreiben.

Der Schweizerische Arbeitgeberverband war in der Fachkommission Bau der EKAS Schweiz.

Arbeitgeberver durch den Schweizerischen Baumeisterverband vertreten und konnte dadurch seine

band Anliegen direkt einbringen. Mit der nun vorliegenden Änderung der Kranverordnung und

mit dem Entwurf der EKAS-Richtlinie "Kranführerausbildung" sind wir - entsprechend

der Vernehmlassungsanwort des Baumeisterverbandes - einverstanden.

11.6.2007 - 5 -