Bericht Beilage
Vernehmlassung 2007/8: Änderung der Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) · 5 Seiten
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Ebenso nehmen wir positiv zum vorliegenden Entwurf der EKAS-Richtlinie "Kranführer-
ausbildung" Stellung, wobei eine abschliessende Beurteilung erst nach Vorliegen der
definitiven Version möglich sein wird.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die geänderte Kranverordnung möglichst
rasch in Kraft gesetzt wird, um weiterhin eine konsequente flächendeckende Ausbildung
und Prüfung von Kranführern zu gewährleisten. Die erwähnte EKAS-Richtlinie soll ab
dem gleichen Datum gelten. Aus unserer Sicht ist ihre definitive Ausarbeitung deshalb
unverzüglich an die Hand zu nehmen.
Der Schweizerische Verband Dach und Wand hat die vorliegenden Entwürfe studiert Schweiz. Ver-
band für Dach und mit unseren Anliegen verglichen.
und Wand Der vorliegende Entwurf zur Änderung der Kranverordnung und der Entwurf der EKAS- (SVDW) Richtlinie "Kranführerausbildung" findet unsere Zustimmung.
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund unterstützt die vorliegende Fassung der Ver- Gwerkschaft
UNIA ordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung), zu deren Ausar-
beitung unsere Vertreter aktiv beigetragen haben.
Ebenso nehmen wir positiv zum vorliegenden Entwurf der EKAS-Richtlinie "Kranführer-
ausbildung" Stellung, wobei eine abschliessende Beurteilung erst nach Vorliegen der
definitiven Version möglich sein wird.
Es ist uns ein besonderes Anliegen, dass die geänderte Kranverordnung möglichst
rasch in Kraft gesetzt wird, um weiterhin eine konsequente flächendeckende Ausbildung
und Prüfung von Kranführern zu gewährleisten. Die erwähnte EKAS-Richtlinie soll ab
dem gleichen Datum gelten. Aus unserer Sicht ist ihre definitive Ausarbeitung deshalb
unverzüglich an die Hand zu nehmen.
Der Fassung Verordnung über die sichere Verwendung von Kranen (Kranverordnung) Gewerkschaft
syna stimmen wir zu. Ebenfalls unterstützen wir den Entwurf der EKAS-Richtlinie "Kranführer-
ausbildung", wobei eine endgültige Beurteilung erst nach Vorliegen der definitiven
Version möglich sein wird.
Uns als Syna ist besonders wichtig, dass die geänderte Kranverordnung so rasch als
möglich in Kraft gesetzt wird, damit auch weiterhin eine stetig flächendeckende Aus-
bildung und Prüfung von Kranführern garantiert werden kann. Die EKAS-Richtlinie soll
ab dem gleichen Zeitpunkt gelten. Von unserem Standpunkt aus, ist deren definitive
Ausarbeitung umgehend voranzutreiben.
Der Schweizerische Arbeitgeberverband war in der Fachkommission Bau der EKAS Schweiz.
Arbeitgeberver durch den Schweizerischen Baumeisterverband vertreten und konnte dadurch seine
band Anliegen direkt einbringen. Mit der nun vorliegenden Änderung der Kranverordnung und
mit dem Entwurf der EKAS-Richtlinie "Kranführerausbildung" sind wir - entsprechend
der Vernehmlassungsanwort des Baumeisterverbandes - einverstanden.
11.6.2007 - 5 -