Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2007/9: Systementscheid bei der Erschöpfung im Patentrecht · 44 Seiten

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1 Allgemeines zur Vorlage

1.1 Ausgangslage

In der Schweiz ist die Erschöpfung der durch das Patentrecht vermittelten Ausschlussrechte an einem patentgeschützten Erzeugnis im Patentgesetz nicht geregelt. Am 7. Dezember 1999 erging der Bundesgerichtsentscheid in Sachen Kodak SA gegen Jumbo Markt AG1. In diesem Urteil schloss das Bundesgericht die Lücke und stellte für den Bereich des Patentrechts den Grundsatz der nationalen Erschöpfung auf. Patentinhaber können sich demnach der Einfuhr von im Ausland veräusserten patentgeschützten Gütern in die Schweiz widersetzen, sofern damit keine kartellrechtswidrige Wettbewerbsbeschränkung verbunden ist. Das Urteil löste eine Kontroverse aus, die bis heute anhält.

Der Bundesrat nahm in drei Berichten2 zur Erschöpfung im Patentrecht Stellung. Er verwarf – gestützt auf umfangreiche externe Studien – einen Wechsel zum System der internationalen oder regionalen Erschöpfung im Patentrecht. Der erwartete wirtschaftliche Nutzen wog seiner Ansicht nach die Nachteile eines solchen Wechsels nicht auf. Der Bundesrat hielt daher am geltenden System der nationalen Erschöpfung fest. Diese Haltung bekräftigte er seither mehrfach, so etwa bei der Agrarpolitik 2011. Der Bundesrat befürwortete jedoch Massnahmen zur Verhinderung eines Missbrauchs des Patentrechts. Hierzu gehörte die Klärung der Anwendung des Kartellgesetzes auf Einfuhrbeschränkungen. Dieses Ziel wurde durch eine Neufassung von Artikel 3 Absatz 2 des Kartellgesetzes realisiert.3 Weiter erklärte sich der Bundesrat bereit, eine Regelung von Konflikten zwischen divergierenden Erschöpfungsregelungen bei mehrfach geschützten Waren in das Patentgesetz aufzunehmen: Der nach geltendem Recht mögliche Parallelimport von marken- oder urheberrechtlich geschützten Waren solle nicht unterbunden werden können, indem den Waren ein patentierter Bestandteil von nebensächlicher Bedeutung beigefügt werde. Die Botschaft vom 23. November 2005 zur Änderung des Patentgesetzes4 setzte diese Haltung um.

Der Nationalrat trat ohne Gegenstimme auf die Vorlage zur Änderung des Patentgesetzes5 ein. Er beschloss allerdings, die Frage der Erschöpfung von Patentrechten aus der Vorlage herauszulösen. Der Vorschlag des Bundesrates, die nationale Erschöpfung im Patentgesetz festzuschreiben, wurde gestrichen (Art. 9a Abs. 1, 2 und 4 des Entwurfs). Die Regelung von Konflikten zwischen divergierenden Erschöpfungsregelungen bei mehrfach geschützten Waren (Art. 9a Abs. 3 des Ent-

1 BGE 126 III 129.

2 Parallelimporte und Patentrecht, Bericht des Bundesrates vom 8. Mai 2000; Parallelimporte und Patentrecht, Bericht des Bundesrates vom 29. Nov. 2002; Parallelimporte und Patentrecht: Regionale Erschöpfung, Bericht des Bundesrates vom 3. Dez. 2004.

3 BBl 2003 4517

4 Botschaft vom 23. Nov. 2005 zur Änderung des Patentgesetzes und zum Bundesbeschluss über die Genehmigung des Patentrechtsvertrags und der Ausführungsordnung, BBl 2006 1.

5 05.082 – Patentrechtsvertrag. Genehmigung und Ausführungsverordnung sowie Änderung des Patentgesetzes.