Bericht und Vorlage

Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten

Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 107Fedlex · Erläuternder Bericht

Art. 34 (neu) Betriebsmittel und Arbeitsstellen

1Das bisher beauftragte Unternehmen muss dem neu beauftragten Unternehmen die eigens für das betreffende Verkehrsangebot angeschafften Betriebsmittel grundsätzlich zum Restbuchwert übergeben, wenn die Besteller dies verlangen und die Betriebsmittel für den Regionalverkehr von zentraler Bedeutung sind.

2Das neu beauftragte Unternehmen muss diese Betriebsmittel grundsätzlich zum Restbuchwert übernehmen, wenn das bisher beauftragte Unternehmen oder die Besteller es verlangen.

3Das neu beauftragte Unternehmen muss die für das betreffende Verkehrsangebot notwendigen zusätzlichen Arbeitsstellen den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des bisher beauftragten Unternehmens zu üblichen Bedingungen anbieten.

Art. 56 Abs. 3 (neu) und 4 (neu)

3Im Beschwerdeverfahren gegen den Vergabeentscheid nach Artikel 33e ist die Rüge der Unangemessenheit unzulässig. In diesen Verfahren entscheidet das Bundesverwaltungsgericht letztinstanzlich

4Als durch Beschwerde selbstständig anfechtbare Verfügungen gelten auch die Tatbestände nach Artikel 33g.

II

1Dieses Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.

2Der Bundesrat bestimmt das Inkrafttreten.