Bericht und Vorlage
Vernehmlassung 2007/92: Zweiter Schritt der Bahnreform 2 · 109 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 106Fedlex · Erläuternder Bericht
Art. 33f (neu) Ausschluss und Widerruf des Vergabeentscheids
Die Besteller können den Vergabeentscheid nach Artikel 33e widerrufen oder ein Transportunternehmen vom Verfahren ausschliessen, insbesondere wenn es:
a. die geforderten Eignungskriterien nach Artikel 33d nicht mehr erfüllen;
b. den Bestellern falsche Auskünfte erteilt hat;
c. Steuern oder Sozialabgaben nicht bezahlt hat;
d. den Verpflichtungen aus Artikel 33c nicht nachkommt;
e. Abreden getroffen hat, die wirksamen Wettbewerb beseitigen oder erheblich beeinträchtigen;
f. sich in einem Konkursverfahren befinden.
Art. 33g (neu) Veröffentlichung
1Veröffentlicht werden müssen:
a. Ausschreibungen;
b. Abbruch einer Ausschreibung;
c. Vergabeentscheide nach Artikel 33e;
d. bestellte Verkehrsangebote, die der Ausschreibungspflicht nach Artikel 33b unterstehen und nicht ausgeschrieben werden.
2Der Bundesrat bezeichnet das Publikationsorgan.
Art. 33h (neu) Langzeitvereinbarung
1Sobald der Vergabeentscheid rechtskräftig ist, schliessen die Besteller mit dem Transportunternehmen eine Langzeitvereinbarung im Umfang der Dauer des Vergabeentscheides ab.
2Die Langzeitvereinbarung legt unter anderem das Angebot, den Preis, die Gründe für eine Vertragsanpassung, das Controlling sowie mögliche Sanktionsmassnahmen fest.
Art. 33i (neu) Ausschreibungsplanung
1Bund und Kantone halten ihre grundsätzlichen Überlegungen betreffend den abgeltungsberechtigten Regionalverkehr, insbesondere ob, aus welchen Gründen und wann ein Verkehrsangebot ausgeschrieben werden soll, in einer rollenden Planung fest (Ausschreibungsplanung).
2Diese Planung erfolgt pro Kanton und hat gegenüber den Transportunternehmen nur informativen Charakter.
3Die Transportunternehmen können gegen die Ausschreibungsplanung kein Rechtsmittel ergreifen.
4Für die Federführung der Planung sind die Kantone zuständig.
5Das BAV genehmigt die kantonale Ausschreibungsplanung und sorgt für schweizweit konsistente Ausschreibungen sowie für die Koordination zwischen den Kantonen.