Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten

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Mit der vorliegenden Vorlage schlägt der Bundesrat vor, diese vier Projekte verbindlich zu beschliessen und die dafür erforderlichen Mittel im Umfang von 1,58 Milliarden Franken frei zu geben. Ebenfalls frei gegeben werden sollen die Mittel für die Fortsetzung der erforderlichen Planungs- und Projektierungsarbeiten im Umfang von 175 Millionen Franken.

Die Module 2 und 3 umfassen weitere, gut beurteilte Projekte, die in den kommenden Jahren vertieft untersucht werden sollen. Die Priorität der Projekte im Modul 2 stuft der Bundesrat etwas höher ein als jene im Modul 3. Es sind jene Projekte, die zusammen mit den Projekten im Modul 1 aus heutiger Sicht mit den verfügbaren 5,5 Milliarden Franken zur Realisierung kommen sollen. Definitiv zurückgestellt werden die Projekte im Modul 4.

Die Projekte der Module 2 und 3 werden bis zur nächsten Programmbotschaft konkretisiert und einer stufengerechten, erneuten Überprüfung unterzogen. Die am besten beurteilten und planerisch weit fortgeschrittenen Projekte legt der Bundesrat der Bundesversammlung alle vier Jahre zum Beschluss vor. Im selben Rhythmus informiert der Bundesrat die Bundesversammlung über den Stand der Realisierung des Programms und beantragt die Freigabe weiterer finanzieller Mittel.

Mit diesem gestaffelten Vorgehen bleibt die erforderliche Abstimmung mit den Massnahmen aus den Agglomerationsprogrammen sowie weiteren Angebotsverbesserungen im öffentlichen Verkehr gewährleistet. Gleichzeitig ist sichergestellt, dass die Bundesversammlung jene Projekte verbindlich beschliesst, die zur Beseitigung der Engpässe am besten geeignet sind und innerhalb der nächsten Beurteilungsperiode auch tatsächlich zur Realisierung kommen können.

Engpassbeseitigung durch neue Netzelemente

Im Rahmen der Erarbeitung des Programms Engpassbeseitigung hat sich gezeigt, dass bei zwei gravierenden Engpässen die Ergänzung der bestehenden Nationalstrasse mit zusätzlichen Fahrstreifen nicht zielführend ist. In diesen Fällen erfordert die Beseitigung der erwarteten Engpässe den Bau neuer Netzelemente. Dies kann nicht im Rahmen des IFG erfolgen, sondern bedarf einer Anpassung des Bundesbeschlusses über das Nationalstrassennetz (SR 725.113.11). Die vorliegende Vorlage zeigt auf, wo diese Netzergänzungen erforderlich sind (Umfahrung Morges, Glattalautobahn) und wie ihre Realisierung über die Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV) finanziert werden kann.

Perspektiven Spezialfinanzierung Strassenverkehr (SFSV)

Das Finanzierungssystem für die Nationalstrassen mit den zweckgebundenen Mineralölsteuern, dem Mineralölsteuerzuschlag auf Treibstoffen und der Autobahnvignette ist aus heutiger Sicht zielführend. Die Quellen sind derzeit ausreichend und die Benutzer tragen die Kosten für Bau, Betrieb und Unterhalt der Nationalstrassen selber. Mittelfristig wird die SFSV die Finanzierung der erforderlichen Aufwendungen aus verschiedenen Gründen allerdings nicht mehr sicherstellen können. Im Rahmen der vorliegenden Gesamtschau zeigt der Bundesrat verschiedene Entwicklungsperspektiven auf und stellt Ansätze zur Vermeidung der sich abzeichnenden Finanzierungslücke zur Diskussion