Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 55Fedlex · Erläuternder Bericht
dem dritten Gleis Lausanne-Genève zu berücksichtigen, das gegenwärtig diskutiert wird.
Zur Entlastung des bereits heute stark überlasteten Abschnitts zwischen Morges West und Ecublens wird im Rahmen von Erhaltungsmassnahmen in den nächsten Jahren die Bewirtschaftung der Standstreifen realisiert. Diese Massnahme trägt zur besseren Bewältigung des Verkehrs während der Pendlerspitzen bei. Als Dauerlösung für die Bewältigung des hohen Verkehrsaufkommens während des ganzen Tages ist die Massnahme aus betrieblichen Gründen allerdings nicht geeignet.
Im Abschnitt Verzweigung Ecublens - Villars-Ste-Croix ist zur Verbesserung der bestehenden Probleme mit grosser Priorität zudem eine Entflechtung der kritischen Verkehrsströme vorgesehen (Goulet d’étranglement de Crissier; Modul 1). Dieses Projekt schneidet in der Bewertung sehr gut ab (Klasse A).
Gleichzeitig prüft das ASTRA die Realisierung eines neuen Anschlusses Ecublens. Diese Massnahme hat der Kanton Waadt beim Bundesamt für Strassen beantragt, um innerstädtische Strassenverbindungen zu entlasten und die Weiterentwicklung eines bestehenden Siedlungsgebietes zu ermöglichen.
Trotz des unbestrittenen Handlungsbedarfs schneidet der Ausbau der Abschnitte Aubonne - Morges, Villars-Ste-Croix - Cossonay und Villars-Sainte-Croix - La Croix - Montreux in der Bewertung bezüglich Nachhaltigkeit und Kosteneffizienz eher schlecht ab. In Anbetracht des gesamtschweizerisch hohen Handlungsbedarfs stellt der Bundesrat diese Ausbauten deshalb zurück und ordnet sie dem Modul 4 zu. Erschwerend kommt hinzu, dass der Ausbau der Zulaufstrecken nach Lausanne den Druck auf den am stärksten belasteten Abschnitt Morges West – Ecublens zusätzlich erhöht.
Überhaupt nicht in die engere Betrachtung mit einbezogen wurde der Ausbau der Nationalstrasse zwischen Nyon und Aubonne. Zum einen weist dieser Abschnitt einen geringeren Problemdruck auf (Problemstufe I). Zum anderen erhöht der Ausbau dieses Abschnitts den Druck auf die Nationalstrassenabschnitte im Kerngebiet der Städte Lausanne und Genf in unerwünschtem Masse zusätzlich und kann den öffentlichen Verkehr konkurrenzieren. Beides ist weder aus Sicht der Agglomerationspolitik des Bundes noch aus verkehrlicher Sicht erwünscht.