Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2008/10: Bundesbeschluss über das Programm zur Beseitigung von Engpässen im Nationalstrassennetz und über die Freigabe der Mittel · 69 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 53Fedlex · Erläuternder Bericht
Im Weiteren prüft der Kanton Genf derzeit die Zweckmässigkeit einer neuen Seequerung (Traversée du Lac Léman). Diese kann eine Alternative zum Ausbau der bestehenden Nationalstrasse um die Stadt Genf herum darstellen. Sollte dies in ausreichendem Masse der Fall sein und im nationalen Vergleich eine zweckmässige Lösung darstellen, müssten die eidgenössischen Räte die neue Verbindung durch die Anpassung des Netzbeschlusses ins Nationalstrassennetz aufnehmen und gleichzeitigen die Finanzierung einer allfälligen neuen Seequerung sicherstellen.
In Anbetracht der prioritären Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs sowie der laufenden Abklärungen des Kantons für eine neue Seequerung ist der Bundesrat im Raum Genf zurückhaltend mit dem Ausbau der Nationalstrassen. Die einzige Ausnahme bildet der 6-Spurausbau der Nationalstrasse
zwischen Le Vengeron und Coppet. Auf diesem Abschnitt treffen die zwei vierstreifigen Nationalstrassenabschnitte von Meyrin (A1) und vom Anschluss Genève-Lac auf die vierstreifige Fortsetzung Richtung Nyon. Entsprechend dringend ist der Ausbau der Kapazitäten auf diesem Nationalstrassenabschnitt. In der Bewertung schneidet das Projekt zudem sehr gut ab (Bewertungsklasse A/B). Deshalb wird der Ausbau des Abschnitts dem Modul 2 zugeordnet. Im Rahmen der Konkretisierung des Projekts ist zu prüfen, ob und in welchem Ausmass das untergeordnete Netz durch den Ausbau beeinflusst wird.
Weitere Ausbauten der Nationalstrassen können die beabsichtigte Förderung des öffentlichen Verkehrs und des Langsamverkehrs konkurrenzieren. Hinzu kommt, dass der Ausbau der bestehenden Nationalstrasse zwischen Le Vengeron und Perly im nationalen Vergleich eher schlecht abschneidet. Die erwarteten Verbesserungen vermögen die hohen Kosten im innerstädtischen Bereich im Umfang von rund 1'160 Millionen nur teilweise zu kompensieren.
Trotzdem besteht auf der Umfahrung Genf Handlungsbedarf. Deshalb will der Bundesrat einen allfälligen Ausbau der bestehenden Nationalstrasse zwischen Le Vengeron und Perly planerisch weiterverfolgen und einer erneuten Prüfung unterziehen, sobald die Ergebnisse aus der Zweckmässigkeitsstudie des Kantons zur neuen Seequerung vorliegen (Modul 3). Im Hinblick auf eine allfällige, neue Seequerung ebenfalls offen lassen will sich der Bundesrat die Option für den gut bewerteten Ausbau der Strecke Coppet – Nyon (Modul 3). Definitiv zurückgestellt wird einzig der 6-Spurausbau des Abschnitts zwischen Etoile und Perly (Modul 4).